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NRW: Fünf Tote bei Horror-Crash – kommt der Raser (20) mit Sozialstunden davon?

NRW: Fünf Tote bei Horror-Crash – kommt der Raser (20) mit Sozialstunden davon?

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Nach dem schrecklichen Unfall kurz vor Weihnachten, bei dem eine Familie ums Leben gekommen ist, sieht alles so aus, als würde der zu schnelle Fahrer (20) mit einer milden Strafe davonkommen. Foto: dpa

Zwei Tage vor Weihnachten sind bei einem schrecklichen Horror-Crash fünf Menschen ums Leben gekommen. In Stolberg bei Aachen soll der mutmaßliche Unfallverursacher Marvin H. (20) frontal in ein anderes Auto gerast sein.

Nun weist einiges darauf hin, dass Marvin H. mit einer milden Strafe davonkommen könnte. Wird er lediglich Sozialstunden nach der Todesfahrt bekommen?

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Staatsanwaltschaft: „Dass es ein Autorennen war, ist nicht nachweisbar“

Der Auszubildende im KFZ-Bereich muss sich nach jetzigem Stand wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. „Dass es ein Autorennen war, ist nicht nachweisbar“, so Aachens Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts gegenüber Bild.de.

Könnten die Ermittler dem mutmaßlichen Todesfahrer jedoch ein Autorennen nachweisen, wäre es möglich, Marvin H. wie die Ku´damm- Raser aus Berlin wegen Mordes anzuklagen. Und möglicherweise zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Das Mord-Urteil gegen die Raser aus Berlin wurde im März 2019 erneut gerichtlich bestätigt.

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Marvin H. soll mit überhöhter Geschwindkeit gefahren sein

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist Fahrer Marvin H. mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren. Bei Tempo 180 soll er einer Radaranlage ausgewichen sein. Marvin H. soll dazu mit dem BMW aus der Autowerkstatt seines Vaters die Fahrbahn gewechselt haben. So krachte er in den Opel einer Mutter und ihrer beiden 16-und 17-jährigen Kinder.

Nach dem Frontalcrash entzündete sich der Opel und die Familie sowie zwei weitere Mitfahrer starben noch am Unfallort.

Sozialstunden, Geldbuße oder Erziehungsbeistand für mutmaßlichen Todesfahrer

Wird Marvin H. nach seiner Todesfahrt lediglich Sozialstunden bekommen? Aktuell sieht es danach aus, als ob es auf diese Strafe hinauslaufen könnte. Laut der Staatsanwaltschaft sei außerdem eine Geldbuße oder ein Erziehungsbeistand möglich.

Das liegt auch daran, dass sein Fall aufgrund seines jungen Alters vor einem Jugendgericht verhandelt werden wird. Der 20-Jährige wird also voraussichtlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. (mj)