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Sparkasse in NRW: Kontogebühren zu hoch? Diese Nachricht macht Kunden jetzt Hoffnung

Sparkasse in NRW: Kontogebühren zu hoch? Diese Nachricht macht Kunden jetzt Hoffnung

Sparkasse in NRW: Kontogebühren zu hoch? Diese Nachricht macht Kunden jetzt Hoffnung

Sparkasse in NRW: Kontogebühren zu hoch? Diese Nachricht macht Kunden jetzt Hoffnung

Sparkasse in NRW: Kontogebühren zu hoch? Diese Nachricht macht Kunden jetzt Hoffnung

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

In der Bankenwelt tobt ein erbitterter Streit um Bankgebühren. Auch Kunden der Sparkasse sind betroffen.

Jetzt könne Kunden der Sparkasse Köln darauf hoffen, zu Unrecht gezahltes Geld zurückzubekommen.

Vorausgesetzt, die Gerichte entscheiden zu ihren Gunsten.

Sparkasse: Preiserhöhungen bei Banken

Der Streit zwischen Banken und Kunden schwelt weiter. Nun gibt es für Kunden der Sparkasse Köln Bonn die Möglichkeit zu einer sogenannten Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). Bei einer solchen verklagt ein zugelassener Verbraucherverband ein Unternehmen.

Hintergrund der Klage ist der seit einiger Zeit immer wieder aufbrechende Streit um Preiserhöhungen bei Banken.

Im Fall der Sparkasse Köln Bonn soll das Oberlandesgericht Hamm laut vzbv prüfen, ob die Bank sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige, öffentlich-rechtliche Universalbanken
  • Das Wort Sparkasse stammt aus dem 18. Jahrhundert
  • Heutzutage bietet die Sparkasse auch Online-Banking an

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem wegweisenden Urteil 2021 entschieden, dass Banken nicht einfach in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Preise erhöhen dürfen, ohne die Kunden einzeln zu informieren.

Banken müssen, wollen sie die Gebühren erhöhen, die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ansonsten sei dies eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

In dem Urteil ging es um die Postbank, doch zahlreiche Banken benutzen ähnliche Klauseln. Das Ziel der Klage gegen die Sparkasse Köln Bonn und einer weiteren gegen die Sparkasse Berlin ist, dass sich die Branche an das Urteil des BGH hält.

Sparkasse: Andere Meinung seitens der Bank

Die Sparkasse Köln Bonn hält die Auffassung der Kläger für falsch: „Unsere letzten Preisanpassungen bei Girokonten liegen mehr als dreieinhalb Jahre zurück und waren bereits mit Jahresbeginn 2018 umgesetzt“, sagte ein Sprecher. Man orientiere sich an einer BHG-Entscheidung, wonach im Falle von sachlich vergleichbaren Energielieferverträgen über einen Zeitraum von drei Jahren unbeanstandet gebliebene Preise als vereinbart gelten.

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Sprich: Wenn sich in drei Jahre niemand über die Preiserhöhung beschwert, gilt sie als akzeptiert. Diese Einschätzung sie auch in einem Schiedsspruch der für die Sparkassen zuständigen Schlichtungsstelle geteilt worden.

Unter www.bundesjustizamt.de/klageregister stellte das BfJ jetzt ein Anmeldeformular zur Verfügung. Bürger könnten das Formular aber auch schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ende des Tages vor Beginn des ersten Termins beim OLG Hamm möglich.

Der noch nicht feststehende Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht. Das OLG Hamm ist für alle Musterfeststellungklagen in NRW zuständig. (dpa)