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Ruhrgebiet: Mieter wollen Geld durch Balkonkraftwerke sparen – doch DAS dürfen sie nicht vergessen

Im Ruhrgebiet sieht man sie immer mehr an Häusern: Balkonkraftwerke. Doch Mieter sollten dabei eines beachten.

Balkonkraftwerk an einem Haus
Balkonkraftwerk erfreuen sich im Ruhrgebiet immer größerer Beliebtheit. Doch sollten Mieter Eines beachten. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Fotostand

Ein Balkonkraftwerk ist schon ein praktisches Ding. Es ist relativ klein – im Vergleich zu einer Solaranlage auf dem Dach – und kann am Balkon angebracht werden. So spart man Strom, muss weniger zahlen und tut auch noch etwas für die Umwelt. Kein Wunder also, dass die Geräte auch im Ruhrgebiet immer beliebter werden.

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Doch solltest du nicht gleich lospreschen und dir eines an den Balkon hängen. Denn dein Vermieter hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden. DER WESTEN hat bei den Großen im Ruhrgebiet – Vonovia und Gebag – nachgehakt, wie es hier mit der Nutzung der Kraftwerke aussieht.

Ruhrgebiet: Boom der Balkonkraftwerke – Stadtwerke warnen

Sie sind zurzeit in aller Munde: die sogenannten Balkonsolarkraftwerke. Balkonkraftwerke sind kleinere Photovoltaik-Anlagen, die an der Balkonbrüstung festgemacht und per Steckdose mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden werden können. Somit können Mieter ihren eigenen Strom aus Sonnenenergie erzeugen.


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Die Stadt Essen fördert solche Geräte. Wie aber schon die Stadtwerke erklären, solltest du vor Installation des Kraftwerks die Zustimmung deines Vermieters einholen. Das hat unter anderem versicherungstechnische Gründe. Doch wie sind die Regeln bei den großen Vermietern wie Gebag und Vonovia? Braucht man hier auch eine Genehmigung für die Kraftwerke?

Ruhrgebiet: Vonovia erlaubt Balkonkraftwerke

Bei Vonovia beispielsweise ist die Unterstützung für die Balkonkraftwerke da, bestätigt eine Sprecherin DER WESTEN. „Wir möchten diese so vielen Mietern wie möglich zugänglich machen – denn auch wir als Unternehmen sind sehr daran interessiert, den Klimaschutz und die Energiewende voranzubringen.“

Mieter sollten sich allerdings vorab über die Voraussetzungen bei der Installation und Anbringung der Geräte informieren. Anschließend kann Vonovia diese auch genehmigen. „Wir bitten also darum, dass sich unsere Mieter schon frühzeitig bei uns melden und erkundigen, was sie beachten müssen“, wünscht sich der Immobilienkonzern. „Dann finden wir eine Lösung, die immer die Sicherheit der Mieter in den Vordergrund stellt.“

Gebag prüft noch Genehmigung

Auch die Gebag sieht die eindeutigen Vorteile der Balkonkraftwerke: die direkte Verwendung des Stroms vor Ort, die unabhängige Stromversorgung, die Mitgestaltung der Energiewende. „Allerdings muss die Sicherheit für Stromnetz, Gebäude und Personen zwingend beachtet werden“, gibt ein Sprecher zu denken. Denn: „Wir als Vermieter sind grundsätzlich für die Sicherheit der Elektroinstallation der Gebäude verantwortlich“.


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Vor einer Genehmigung müssen – wie bei der Vonovia – gewisse technische Voraussetzungen erfüllt sein. „Aus dem Grund prüfen wir gerade mit unserer Rechtsabteilung, wie wir unseren Mietern die Anbringung von Balkonkraftwerken genehmigen können, sodass beide Seiten profitieren.“