Veröffentlicht inRegion

NRW: Mann vergewaltigt und tötet Ex-Kollegin – Gericht fällt Urteil in Horror-Fall

Grausiger Fall im Münsterland (NRW)! Ein Mann hat seine ehemalige Arbeitskollegin vergewaltigt und getötet.

© IMAGO/aal.photo

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Urteil in einem grausigen Fall aus dem Münsterland (NRW)!

Ein Mann aus Ennigerloh im Kreis Warendorf (NRW) wurde am Mittwoch (31. Mai) vom Schwurgericht Münster verurteilt. Die Anklage: Mord an einer ehemaligen Arbeitskollegin. Die Details lassen einen erschaudern.

NRW: Grausame Tat im Münsterland

Offenbar hatte sich der 31-Jährige in seine Ex-Kollegin (21) verliebt – doch die Krankenschwester erwiderte seine Gefühle nicht. Die Enttäuschung und die Wut über die verschmähte Liebe ließen bei dem Mann schließlich alle Sicherungen durchbrennen.

Im November 2022 soll er der jungen Frau vor ihrer Haustür mit einem Messer aufgelauert und sie zurück in die Wohnung gedrängt haben. Über Stunden soll er die 21-Jährige dort gequält und vergewaltigt haben, ehe er sie zu Tode würgte. Das Gericht sprach von „einer besonderen Grausamkeit“ der Tat – und nannte bei der Urteilsbegründung auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der Befriedigung des Geschlechtstriebes.

+++ NRW: Vater und Kind sterben nach Bade-Unfall im Rhein +++

Nach dem Mord schnappte sich der Täter zudem noch die Kontokarte der Toten, hob 1.000 Euro ab und floh nach Spanien. Während der Tat in der Wohnung hatte sich sein Handy jedoch mit dem dortigen WLAN-Router verbunden – sodass die Ermittler das Gerät und dessen Standort rekonstruieren und den 31-Jährigen festnehmen konnten

Lebenslange Haftstrafe

Das Gericht in Münster verurteilte den Mann aus dem Kreis Warendorf zu einer lebenslangen Haftstrafe. Weil die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellten, gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Mehr News:


Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Gegenüber Freunden soll er die Tat in Briefen eingeräumt haben. In seinem letzten Wort vor der Urteilsbegründung sagte er nur: „Mein Verteidiger hat alles eindrucksvoll zusammengefasst. Dem möchte ich mich anschließen.“ (mit dpa)