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Corona in NRW: Das bedeutet Inzidenzstufe 0 – „Hochzeit feiern mit 200 Leuten“

Corona in NRW: Das bedeutet Inzidenzstufe 0 – „Hochzeit feiern mit 200 Leuten“

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte am Mittwoch die "Inzidenzstufe 0" vor. Foto: Jonas Güttler/dpa

Düsseldorf. 

Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen wagt NRW einen großen Schritt in Richtung Normalität: Auch Disco, Kirmes und Volksfeste werden mit kleinen Auflagen wieder möglich.

In vielen Bereichen fallen zudem Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten – aber nicht überall.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verkündete am Mittwoch die neue „Inzidenzstufe Null“. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung gilt ab Freitag bis zum 5. August. „Die neue Inzidenzstufe ermöglicht eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche“, betonte er.

Corona in NRW: Das bedeutet Inzidenzstufe 0

Mit Negativtests und Hygienekonzept lasse sie schon ab Freitag viele Öffnungen zu, die bisher erst für den 27. August vorgesehen gewesen seien, sagte Laumann.

Erlaubt sind nun wieder Diskotheken, Sportveranstaltungen, Musikfestivals und Volksfeste. Die Stufe greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen.

Wird die Marke 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen.

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Corona-Lage in NRW:

Vier Kreise haben noch eine zweistellige Inzidenz:

  • Lippe (17,8)
  • der Hochsauerlandkreis (15)
  • Düsseldorf (14,8)
  • Köln (10,6)

Am besten sah es in Mülheim an der Ruhr aus, wo binnen sieben Tagen keine einzige Neuinfektion erfasst worden war – die Inzidenz lag also bei null. In Remscheid war es eine einzige Neuinfektion gewesen, das ergab eine Inzidenz von 0,9.

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Testpflicht für Urlauber

Eingeführt wird eine grundsätzliche Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz waren. Am ersten Arbeitstag müssen alle, die nicht durchgeimpft oder genesen sind, einen Negativtest vorzeigen oder unter Aufsicht durchführen. Wer krank war oder vom Heimarbeitsplatz zurückkehrt, muss das nicht.

„Jeder von uns hat im Urlaub in der Regel – sonst macht Urlaub ja auch gar keinen Spaß – Kontakte zu Menschen, die man sonst nicht trifft“, begründete Laumann die Neuregelung. Bei der „Rückkehr in die alte Welt“ sei deshalb ein Test zwingend.

Probleme befürchtet der Minister nicht. „Da ich ja mal Maschinenschlosser war: Ich glaube, das wird unter Arbeitskollegen schon geregelt.“

Masken häufig nur noch Empfehlung

In vielen Bereichen werden Masken und Abstandhalten nur noch eine Empfehlung sein. Die Maskenpflicht bleibe aber in allen Bereichen bestehen, auf die Menschen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zwingend angewiesen seien, erläuterte der Minister.

Das gelte etwa für den Nah- und Fernverkehr samt Schülerbeförderung und Taxen, den Einzelhandel und Arztpraxen.

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Maskenpflicht in Schulen bleibt vorerst bestehen

Auch in Schulen bleibt es mindestens in den ersten zwei Wochen nach den Ferien bei der Maskenpflicht. Schließlich seien hier besonders viele noch gar nicht geimpft und könnten bislang auch nicht geimpft werden – etwa die unter Zwölfjährigen, erläuterte Laumann.

Keine Kundenbegrenzung im Einzelhandel

In der Stufe Null entfällt die flächenmäßige Kundenbegrenzung im Einzelhandel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Maskenpflicht in der Gastronomie

Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder regelmäßig negative Selbsttests vorlegen. Das gilt auch für andere Beschäftigte mit besonders nahem Kundenkontakt.

Volks-, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste wieder möglich

Volks-, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite und die kommunale Inzidenz unter zehn liegen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen aber sämtliche nicht immunisierte Personen über einen Negativtest verfügen.

„Jetzt ist sogar wieder Kirmes möglich“, freute sich Laumann. „Sie können das Karussell schon mal bestellen“, scherzte er. Die Ordnungsbehörden sollten die erforderlichen Testnachweise aber stichprobenartig kontrollieren und Aushänge sollten auf die Pflicht hinweisen.

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Weitere News aus NRW:

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Hochzeit mit bis zu 200 Gästen möglich

„Sie können jetzt auch wieder Hochzeit feiern mit 200 Leuten“, sagte Laumann. „Die einzige Voraussetzung ist, dass die Leute einen negativen Test haben müssen.“

Keine Einschränkungen beim Sport

Die übliche Ausübung von Sport unterliegt in der Stufe Null keinerlei Beschränkungen mehr. Für Großveranstaltungen mit Tausenden Zuschauern gibt es abgestufte Schutzvorschriften.

Laumann sicher: Drittimpfung kommt

„Dritt-Impfungen werden kommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte Laumann. Unklar sei aber noch, wann die Nachimpfungen fällig würden.

Situationen in Krankenhäusern entspannt

Die Situation in den Krankenhäusern sei „ziemlich entspannt“, bilanzierte Laumann. Derzeit müssten hier noch 249 Menschen mit Covid-Infektionen stationär behandelt werden; 113 von ihnen auf Intensivstationen; und 84 dieser Patienten in der Beatmung.

300 000 freie Impf-Termine

In den Impfzentren in NRW seien in dieser Woche noch rund 150 000 Termine frei und rund 212 000 vergeben, berichtete Laumann. „Das heißt, die Menschen haben überhaupt kein Problem, einen Impftermin zu buchen“. Kommende Woche könnten noch mehr als 300 000 Termine vereinbart werden. Erstmals bestimme nicht mehr die Verfügbarkeit der Vakzine die Menge der Impfungen, sondern die Anzahl der Impfwilligen sei ausschlaggebend. „Das ist eine besondere, neue Situation.“ (dpa/mb)