Veröffentlicht inRegion

Münster: Tödlicher Angriff beim CSD – Detail bei Urteilsverkündung überrascht

Nach der tödlichen Attacke auf einen Transmann beim CSD in Münster ist das Urteil gegen den Schläger gefallen. Ein Detail überrascht.

Münster
© David Inderlied/dpa

Hass im Netz: Das kannst du tun

Dieser Fall hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Am 27. August vergangenen Jahres hatte ein junger Mann (20) einen Transmann (25) beim Christopher Street Day (CSD) in Münster zu Tode geprügelt (mehr hier). Der 25-Jährige hatte CSD-Teilnehmer verteidigen wollen, die von dem 20-Jährigen aggressiv auf homophobe Art und Weise beleidigt worden waren. Seine Zivilcourage sollte er mit seinem Leben bezahlen.

Knapp sieben Monate später ist der 20-Jährige vor dem Landgericht Münster verurteilt worden – nach Jugendstrafrecht. Die Richter sprachen ihn am Mittwoch (22. März) der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Münster: CSD-Schläger muss in Therapie

Das Landgericht Münster verurteilte den Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Seine Strafe muss er in einer Erziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter antreten. Damit kommt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die von einer erheblichen Gefahr ausging, dass der junge Mann weiter straffällig bleibe.

Denn es war nicht das erste Mal, dass der psychisch instabile Mann wegen Körperverletzung aufgefallen war. Zuvor war er bereits wegen eines anderen Gewaltdelikts verurteilt worden. Ein Gutachten ergab, dass der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung benötige. Bei einer erfolgreichen Therapie bestehe eine Chance zur Resozialisierung.

CSD-Schläger aus Münster zeigt Reue

Der Verurteilte hatte die Tat vor Gericht gestanden und sich reuig gezeigt. Seine Verteidigung hatte wegen dieser mildernden Umstände für eine „angemessene Jugendstrafe“ plädiert. Aus Sicht der Verteidigung sei das Wichtigste, dass der 20-Jährige seine Drogen- und Alkoholsucht in den Griff bekäme. Das Jugendstrafrecht biete dafür die besten Voraussetzungen. Schließlich steht dabei nicht die Strafe sondern der pädagogische Ansatz im Vordergrund.


Mehr Themen:


Das Opfer, Malte C., war beim CSD durch zwei brutale Schläge zu Boden gegangen und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen. Der 25-Jährige starb an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Sein Tod hatte bundesweit zu einer Debatte über Queerfeindlichkeit geführt. Überraschend: Trotz des homophoben Angriffs auf die CDS-Teilnehmer konnten die Prozessbeteiligten keine Hinweise für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung beim Angeklagten feststellen. (mit dpa)