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Karfreitag in NRW: Filme am Feiertag verboten? DAS musst du wissen, wenn du ins Kino willst

Auch in NRW sind an Karfreitag nicht alle Unterhaltungs-Events erlaubt. Auch nicht alle Filmvorführungen. Was müssen Kinos jetzt beachten?

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© IMAGO / blickwinkel; IMAGO / Reinhard Kurzendörfer (Montage: DER WESTEN)

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Normalerweise unterscheiden sich Feiertage in Deutschland nicht allzu sehr von normalen Sonntagen. Die meisten Läden und Schulen haben zu, okay. Mehr aber auch nicht. An Karfreitag (dieses Jahr der 7. April) ist das anders. Denn der Freitag vor Ostern gilt als sogenannter „stiller Feiertag“. Schließlich gedenken Christen an diesem Tag dem Tod von Jesus am Kreuz – nicht gerade ein feierlicher Guter-Laune-Anlass.

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Deswegen gibt es in jedem Bundesland, auch in NRW, feste Regeln, welche Veranstaltungen am Karfreitag erlaubt sind – und welche nicht. Dabei sind auch Filmvorführungen betroffen. Selbst die Kinos können also nicht so einfach machen, was sie wollen. Was bedeutet das für das Filmprogramm an Karfreitag?

Karfreitag in NRW: Strenge Regeln

Im Land NRW gelten von Karfreitag (0 Uhr) bis Karsamstag (6 Uhr) strenge Verbote. Bestimmte Veranstaltungen wie Zirkus-Events, Volksfeste, öffentliche Tanzaufführungen – oder sogar privat organisierte Unterhaltungs-Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt. Und auch für Filmvorführungen gibt es Regeln.

Prominentes Beispiel: Monty Pythons Bibel-Parodie-Klassiker „Das Leben das Brian“ darf an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden. Insgesamt sind Filme verboten, die „nicht ernsten Charakters und nicht dem Wesen des Karfreitags entsprechend sind“. Während der Hauptzeiten des Gottesdienstes darf zudem überhaupt kein Film gezeigt werden.

Gut, der letztere Punkt lässt sich einfach einhalten. Die meisten Kinovorstellungen beginnen sowieso erst am frühen Nachmittag. Doch wie sieht es bei der Film-Auswahl aus? Die aktuell erfolgreichsten Kinofilme klingen nicht gerade nach Streifen, die „dem ernsten Charakter und dem Wesen des Karfreitags entsprechen“.

FSK 18, Action und Horror an Karfreitag?

Sei es der FSK-18-Action-Kracher „John Wick 4“ oder der FSK-18-Slasher-Horror „Scream 6“ – klingt alles nicht so angebracht. Und am Gründonnerstag (6. April), also genau einen Tag vor Karfreitag, startet „The Pope’s Exorcist“ (FSK 16), in dem Russell Crowe als Dämonenaustreiber im Dienste des Papstes gegen Höllenkreaturen kämpft. Auch nicht gerade das Standardprogramm zum Gedenken an Jesus Tod.

Wir haben bei „Cinemaxx“, einer der erfolgreichsten Kinoketten Deutschlands, nachgefragt. Müssen einige dieser Filme an Karfreitag aus dem Programm genommen werden?

Feiertagsfreigabe – das steckt dahinter

Die Antwort darauf ist: Nein. Denn wie „Cinemaxx“ gegenüber DER WESTEN erklärt, vergibt die FSK (= Freiwillige Selbstkontrolle) nicht nur Altersfreigaben, sondern auch sogenannte Feiertagsfreigaben. So heißt es beispielsweise in der offiziellen FSK-Freigabebescheinigung für „John Wick 4“: „Der Film darf an allen Tagen des Jahres (einschließlich der gesetzlich geschützten stillen Feiertage) öffentlich vorgeführt werden.“

Heißt: Grünes Licht für Karfreitag! Und laut Cinemaxx sieht es bei „‚The Pope’s Exorcist‘ genauso aus“. Stand jetzt ändert sich am NRW-Kinoprogramm an Karfreitag erstmal überhaupt nichts. Selten sind solche Filmverbote jedoch keinesfalls.


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Allein von den Filmen, die zwischen 1980 und 2015 erschienen, haben rund 700(!) keine Feiertagsfreigabe erhalten – darunter Hits wie „Mad Max“, „Ghostbusters“, „Terminator“, „Top Gun“, „Conan – Der Barbar“ oder „The Rocky Horror Picture Show“.