Spektakulärer Fund am 21. April am Flughafen Düsseldorf. Wie das Hauptzollamt Düsseldorf erst einen Monat später bekanntgab, sind dem Zoll am größten Airport in NRW zwei dicke Fische ins Netz gegangen.
Es handelt sich um zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger (35 und 36), die über den Flughafen Düsseldorf in den Irak ausreisen wollten. Der Inhalt ihres Gepäcks sollte dabei für reichlich Aufsehen sorgen.
Arbeitslose am Flughafen Düsseldorf festgehalten
Die beiden jungen Männer waren nicht allein, sondern reisten gemeinsam mit drei weiteren Erwachsenen sowie einem Kind. Bei der Sicherheitskontrolle sollten allerdings nur die beiden Männer mit ihren dicken Umhängetaschen durchfallen.
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Darin im Falle des 36-jährigen gebürtigen Irakers: Satte 50.000 Euro. Sein Begleiter hatte 20.000 Euro dabei. Blöd für die beiden: Das Geld hatten die beiden Männer zuvor nicht beim Zoll gemeldet. Der 35-Jährige gab an, dass ihm das gesamte Geld gehöre. Wie der arbeitslose Niederländer an einen derart großen Batzen Kohle kommen konnte, konnte er nicht erklären. Auch blieb unklar, warum sein Begleiter 50.000 Euro in der Tasche hatte.
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Flughafen-Beamte kassieren Geld ein
Der Niederländer beteuerte außerdem, dass er vorgehabt hätte, das Geld vor dem Abflug anzumelden. Er habe lediglich das Zollbüro in der Abflughalle nicht finden können. Es sind Angaben, bei denen die Beamten am Flughafen Düsseldorf erhebliche Zweifel gehabt haben dürften. Sie durchsuchten das gesamte Gepäck der Gruppe, sollten dabei allerdings keine weiteren Funde machen.
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Die beiden Männer müssen sich nun auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln und wegen des Verdachts der Geldwäsche einstellen. Die 70.000 Euro sind sie damit los.
Das Hauptzollamt Düsseldorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Reisende Bargeld beim Zoll anmelden müssen, wenn der Gesamtwert 10.000 Euro überschreitet. „Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen“, so der Zoll und weiter: „Die Kontrollen des Zolls bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel bzw. gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.“