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Bottrop: Kleine Emma (6) von Mutter ermordet – Richter nennt erschreckendes Detail

Diese Tat hat die Menschen weit über die Grenzen von Bottrop hinaus schockiert. Ende Januar dieses Jahres hatte eine Mutter (46) ihre eigene Tochter (6) ermordet.Am Freitag ist das Urteil am Essener Landgericht gefallen. Richter Jörg Schmitt sprach von einer „grausamen Tat“, die sich in Bottrop ereignet hatte und verurteile die 46-Jährige zu einer langen […]

Bottrop
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH

Verbrechen in NRW

So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Diese Tat hat die Menschen weit über die Grenzen von Bottrop hinaus schockiert. Ende Januar dieses Jahres hatte eine Mutter (46) ihre eigene Tochter (6) ermordet.

Am Freitag ist das Urteil am Essener Landgericht gefallen. Richter Jörg Schmitt sprach von einer „grausamen Tat“, die sich in Bottrop ereignet hatte und verurteile die 46-Jährige zu einer langen Haftstrafe.

Bottrop: Kleine Emma brutal ermordet

Der Tathergang ist kaum zu ertragen. Die Richter am Landgericht Essen gehen davon aus, dass die Mutter ihre Tochter in der Nacht auf den 28. Januar 2022 versucht hatte, in der Badewanne zu ertränken. Dann hatte sie dem wehrlosen Mädchen mehrmals ein Messer in den Hals gerammt.

Die 46-Jährige soll anschließend vergeblich versucht haben, sich selbst umzubringen, kam aber mit schweren Verletzungen davon (mehr hier). Die Tat hatte sie im Prozessverlauf gestanden, dabei aber auch immer wieder von Erinnerungslücken gesprochen.

Bottrop
Bottrop: Das Urteil im Fall der ermordeten Emma ist gefallen. (Archivbild) Foto: Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH

So lange muss die Kindsmörderin aus Bottrop hinter Gittern

Richter Jörg Schmitt lieferte bei der Urteilsverkündung weitere erschreckende Details. Es habe sogar Hinweise dafür gegeben, dass die Angeklagte sich an ihrem getrennt lebenden Ehemann rächen wollte. Ausreichende Beweise für die Rache im Scheidungs- und Sorgerechtsstreit habe es aber nicht gegeben.

Entscheidend für die Urteilsverkündung sei daher vor allem die psychische Erkrankung der Mutter gewesen. Sie leide unter Depressionen und galt zur Tatzeit als nur vermindert schuldfähig. (mit dpa)


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Deshalb müsse die Bottroperin für den Mord an ihrem Kind nicht lebenslänglich sondern 13 Jahre lang hinter Gitter.

>>Anmerkung der Redaktion<<

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.