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Wohngeld Plus: Warum du die Sozialleistung ab Januar 2023 beantragen solltest

Overview: Eine große Wohngeld-Reform kommt im Januar 2023: Viel mehr Menschen als bisher kriegen dann Geld vom Staat. Das musst du wissen: Es ist eine der größten sozialstaatlichen Reformen der Ampel-Regierung bislang: Das Wohngeld soll mitten in der Energiekrise deutlich ausgeweitet werden. Viel mehr Menschen als bisher können dann von der Leistung profitieren. Auch für […]

© IMAGO / Steinach

Heizkostenzuschuss: Das steht dir jetzt zu!

Um Bürger*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspakets einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Das steht dir jetzt zu!

Overview:

Eine große Wohngeld-Reform kommt im Januar 2023: Viel mehr Menschen als bisher kriegen dann Geld vom Staat. Das musst du wissen:

Es ist eine der größten sozialstaatlichen Reformen der Ampel-Regierung bislang: Das Wohngeld soll mitten in der Energiekrise deutlich ausgeweitet werden. Viel mehr Menschen als bisher können dann von der Leistung profitieren.

Auch für dich kann sich dann ein Antrag plötzlich lohnen. Wir klären dich auf, was nun passieren wird.

Wohngeld-Reform: Zwei Millionen Menschen sollen profitieren

Am Donnerstag (1o. November) macht der Bundestag den Weg frei zur Wohngeld-Reform. Ab Januar 2023 können soll sich dann der Kreis der Wohngeldberechtigten massiv erweitern. Bislang beziehen rund 600.000 Menschen Wohngeld, künftig sollen es bis zu zwei Millionen sein!

Und nicht nur das: Auch die Höhe des Wohngeldes wird angesichts der galoppierenden Inflation deutlich angehoben. Bislang bekommen die Bezieher monatlich im Durchschnitt rund 180 Euro. Dieser Mittelwert soll auf 370 Euro pro Monat steigen! Ein sattes Plus von rund 190 Euro im Schnitt.


Wohngeld-Antrag stellen: Das musst du beachten

  • Einen Antrag kannst du nicht stellen, wenn du Hartz 4 oder Bafög beziehst.
  • Der Antrag muss bei der Wohngeldbehörde deiner Kommune gestellt werden.
  • Die Einkommensgrenzen für die Bewilligung der Leistung hängen vom Wohnort und den dortigen Mietpreisen ab.
  • Entscheidend hierbei ist die Brutto-Kaltmiete, die du zahlen musst.

Heizkostenzuschlag für Wohngeld-Empfänger: Mindestens 685 Euro

Hinzu kommt noch eine weitere Entlastung: Wer zwischen dem 1. September 2022 und 31. Dezember 2022 bereits Wohngeldbezieher ist, wird als schnelle Hilfe einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten. Sogar ohne extra einen Antrag stellen zu müssen.

Bereits im seit Juli 2022 gab es einen ersten Zuschuss für die Heizkosten in Höhe von 270 Euro für Wohngeld-Haushalte. Beim zweiten Heizkostenzuschuss gibt es nun 415 Euro für alleinstehende Wohngeldempfänger, 540 Euro für Paare und 100 Euro für jede zusätzliche Person im Haushalt.


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Das bedeutet: Jemand, der 2022 bereits Wohngeld bezieht und alleine wohnt, bekommt insgesamt 685 Euro vom Staat als Heizkostenzuschuss. Paare und Familie entsprechend mehr.