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Strompreis: Aufgepasst! DAS solltest du am 1. Juli am Stromzähler tun

Strompreis: Aufgepasst! DAS solltest du am 1. Juli am Stromzähler tun

Stromzähler

Strompreis: Aufgepasst! DAS solltest du am 1. Juli am Stromzähler tun

Strompreis: Aufgepasst! DAS solltest du am 1. Juli am Stromzähler tun

Inflation: Was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Die Inflation steigt auf Rekordwerte. Doch was ist Inflation und was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Alles wird viel teurer, vor allem im Bereich Energie und bei Lebensmitteln. Im Juni lag die Inflationsrate bereits bei 7,6 Prozent.

Doch zum Juli 2022 wird auch etwas günstiger: und zwar der Strompreis! Zumindest für kurze Zeit, denn viele Stromanbieter werden schon zum 1. August den Strompreis wieder erhöhen.

Strompreis: DARUM solltest du am 1. Juli deinen Stromzähler kontrollieren

Die EEG-Umlage von 3,723 Cent pro Kilowattstunde netto entfällt nämlich zum neuen Monat Juli. Dadurch spart eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch laut check24.de etwa 222 Euro, eine Singlehaushalt in dieser Musterrechnung rund 66 Euro.

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Das war die EEG-Umlage im Strompreis:

  • Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien.
  • Sie ist im Eneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt.
  • Jeder Stromverbraucher zahlt sie bis Juni 2022.

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Das Vergleichsportal check24.de weist aber darauf hin, dass es seit Herbst 2021 bereits vermehrt zu Strompreis-Erhöhungen kam und weiter kommt. So seien die Strompreise bei einem Haushalt mit 5.000 kWH Verbrauch im Schnitt um 471 Euro jährlich gestiegen. Die Abschaffung der EEG-Umlage mildert diesen Anstieg also um weniger als 50 Prozent ab.

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Damit es nicht zu einer weiteren Preis-Enttäuschung bei der Strom-Jahresabrechnung kommt, hat die Verbraucherzentrale NRW einen wichtigen Hinweis veröffentlicht. Die Kunden sollten zum 30. Juni oder 1. Juli ihren Stromzähler ablesen und ihrem Stromversorger den aktuellen Stand mitteilen.

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Darum solltest du zum Monatswechsel zum Stromzähler gehen

Der Hintergrund: Ohne eine Extra-Information wird der Zählerstand in der Jahresrechnung zu diesem Datum geschätzt. Das dürfte zwar bei den meisten Haushalten mit einem gleichmäßigen Stromverbrauch über all die Monate in der ersten und zweiten Jahreshälfte hinweg passen – aber eben nicht für alle.

Die Verbraucherzentrale NRW weist besonders jene Kunden, die mit Strom heizen, darauf hin, dass eine Ablesung zur Jahresmitte sinnvoll ist. Hier ist der Verbrauch nämlich witterungsbedingt ungleichmäßig verteilt. So könnten jene Kunden profitieren, die im zweiten Halbjahr einen höheren Verbrauch haben als im ersten, weil sie aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage nun weniger dafür zahlen müssen.

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Strompreis sinkt nicht sofort: Warten auf die Jahresrechnung vom Anbieter

Der Stromanbieter müssen den Strompreis übrigens nicht sofort anpassen. Die Preissenkung für Privathaushalte durch den Wegfall der EEG-Umlage wird mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.