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Steuer: Vorsicht bei deiner Steuererklärung – hier schaut das Finanzamt genau hin

Die Steuererklärung kann oft mühselig sein. Trotzdem ist es wichtig, auf einige Angaben besonders ein Auge zu werfen.

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Du kannst Strom- und Gastkosten von der Steuer absetzen?

Bei den steigenden Preisen zählt jeder Cent. Deshalb solltest du wissen, dass es möglich isr, deine Strom- und Gaskosten absetzen zu lassen.

In Sachen Steuer gibt es öfter mal Fettnäpfchen. Besonders bei der Steuererklärung kommt deshalb viel Frust auf. Nicht umsonst schieben viele ihre Abgabe bis zum Stichtag auf.

Doch damit bei der Steuererklärung alles reibungslos und stressfrei abläuft, sollte bei den Angaben dennoch genauer hingeschaut werden. Bei einem Punkt musst du besonders aufpassen. Alle Infos dazu findest du hier.

Steuer: Wichtiger Punkt bei Steuererklärung

Die Steuererklärung ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden. Dennoch müssen Arbeitnehmer bei den Angaben genau aufschreiben, an wie vielen Tagen sie beim Arbeitgeber gearbeitet haben und wie oft vom Home-Office aus. Denn daraus ergibt sich die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten. Denn das Finanzamt schaut inzwischen genau hin, ob alle Angaben stimmen. Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) angibt, müssen in Anlage N die exakte Anzahl der Tage angegeben werden, an denen Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.

Bis vor kurzem war es üblich, dass bei einer Fünf-Tage-Woche zwischen 220 und 230 Fahrten im Jahr anerkannt wurden. Durch die Corona-Pandemie arbeiteten aber viele im Home-Office und fuhren nicht mehr täglich zum Betrieb. Für diese Tage durften dann aber auch keine Fahrtkosten angeben werden. Gerade hierauf achten die Finanzämter jetzt zunehmend stärker und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage.

Steuer: So berechnest du die Arbeitstage

Deine Arbeitstage kannst du so zusammenrechnen: Das Jahr hat 365 tage. Dazu gehören etwa 104 Samstage und Sonntage. Je nach Bundesland gibt es zwischen neun und 13 Feiertage pro Jahr. Außerdem stehen jedem Angestellten mit einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Die meisten haben mehr, manche sogar bis zu 35 Urlaubstage. Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder Dienstreisetage müssen davon abgezogen werden. Daraus ergibt sich dann die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage.

Wer in der Steuererklärung weniger Fahrten zur Arbeit eingibt, als tatsächlich zurückgelegt, bekommt weniger Steuern erstattet als ihm oder ihr zustehen. Die Finanzbeamten machen nämlich nicht darauf aufmerksam.


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Diejenigen, die die neue Homeoffice-Pauschale 2022 nutzen wollen, müssen ebenso aufpassen. Maximal 120 Homeoffice-Tage erkennt das Finanzamt für 2022 an, ab 2023 sind es bis zu 210 Tage.