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Rente: Steuer-Geheimnis! DIESE Kosten kannst du dir zurückholen

Trotz wohlverdienter Rente müssen ein paar Abgaben gemacht werden. Doch du kannst dir einige Kosten zurückholen. Hier erfährst du, welche.

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Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Obwohl man nach jahrelanger Arbeit in die wohlverdiente Rente geht, bleibt der Ruhestand nicht ganz sorgenfrei. Denn trotzdem muss noch einiges an Steuern abgegeben werden.

Immerhin: Einiges an Geld kannst du dir zurückholen. So bleibt von deiner Rente wieder mehr übrig. Wir verraten dir, um welche Kosten es dabei geht.

Rente: Diese Steuer-Abzüge kannst du zurück holen

Grundsätzlich muss ein Teil der Rente an Vater Staat abgegeben werden. Nur manche Menschen sind von der Steuerpflicht aufgrund des Grundfreibetrags befreit. Für das Veranlagungsjahr 2022 liegt der Grundfreibetrag bisher bei 10.347 Euro. Ein neuer Betrag für 2023 steht zurzeit nicht fest.

Wer regulär Steuern zahlen muss, kann dennoch per Steuererklärung einiges absetzen:

  • Werbungskosten – Beispiel: Kontoführungsgebühren, Kosten für Steuer-, Renten- und Versicherungsberater oder Gewerkschaftsbeiträge;
  • Sonderausgaben – Beispiel: Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Kirchensteuer oder Parteibeiträge;
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten – Beispiel: Kosten für Pflegedienstleistungen, Kosten für Reinigungskraft, Kosten für Gartenarbeiten oder Kosten für Haustierbetreuung;
  • Außergewöhnliche Belastungen – Beispiel: Kosten von medizinischen Hilfsmitteln, Kosten für Medikamente; Unterhaltszahlungen, Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag.

Rente: Erhöhung kommt 2023

Viele dieser Ausgaben können für Rentner steuermindernd geltend gemacht werden. Damit kann man sich sogar eine kleine Summe vom Staat zurückholen. Für das Jahr 2023 wurde sogar eine Erhöhung der Rente angekündigt. Aber: Wie hoch die Erhöhung ausfallen wird, ist noch nicht ganz klar.


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Die Erhöhung wird voraussichtlich im März 2023 durch die Regierung festgelegt, wie eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung erklärt. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung soll die Rentenerhöhung 2023 im Juli greifen.