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Rente: Stimmt das überhaupt? Die zehn großen Irrtümer im Überblick

Bestimmte Gerüchte sind in vielen Köpfen präsent, wenn es um das Thema Rente geht. Eine Übersicht zeigt dir, was richtig ist.

Bestimmte Gerüchte sind in vielen Köpfen präsent, wenn es um das Thema Rente geht. Eine Übersicht zeigt dir, was richtig ist.
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

Im Juli können sich Bezieher über höher Renten freuen. Im Westen gibt es 4,39 Prozent mehr, im Osten sind es sogar 5,86 Prozent. Doch vielen Menschen bereitet der Ruhestand bereits Sorge. Viele Rentner geraten im Alter unter finanziellen Druck und müssen immer öfter einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Auch gibt es rund um das Thema Rente eine Menge Gerüchte und Irrtümer. Vielleicht beschäftigt sich der ein oder andere auch erst mit dem Thema, wenn es so weit ist. Die Übersicht zeigt dir bereits vor Renteneintritt was stimmt und was nicht.

Wird die Rente automatisch ausgezahlt?

1. Die Rente landet ab dem Renteneintritt automatisch auf deinem Konto

Diese Annahme ist falsch. Du musst deine Rente schriftlich beantragen. Und damit solltest du nicht bis zum Renteneintrittsalter warten. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät, solltet du den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen. „Dann klappt es auch mit dem nahtlosen Übergang vom Job zur Rente.“

2. Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Auch das ist ein Irrglaube. Denn: Die Höhe der Rente hängt nicht von den Einzahlungen der letzten Arbeitsjahre ab, sondern von dem gesamten Versicherungsleben. „Nur wenn Sie in den letzten Jahren vor der Rente am höchsten verdienen, haben Sie in dieser Zeit einen besonders hohen Rentenzuwachs“, so die DRV.

3. Ob ich eine Ost- oder Westrente bekomme, hängt davon ab, wo ich wohne

Das stimmt nicht. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente bekommen, hängt nicht von ihrem Wohnort, sondern von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab, berichtete „Finanztest“. Wer sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet hat, dessen Rente berechnet sich aus den Teilwerten von Ost und West, so Finanztest. Auch spätere Rentenerhöhungen bemessen sich anteilig nach den Beschäftigungszeiten in Ost und West.

Rente: Dann musst du mit Abzügen rechnen

4. Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen

Das trifft nicht immer zu. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat zwar grundsätzlich Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge – allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese nach Angaben der DRV zwischen 63 und 65 Jahren.

5. Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente

Falsch. Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, muss jeden Monat 0,3 Prozent der Rente einbüßen. „Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen“, heißt es auf der Seite der DRV.

6. Jeder muss bis 67 arbeiten

Das stimmt so nicht. Nur für Menschen, die ab 1964 geboren wurden, zählt das Regelrentenalter von 67 Jahren. Wer davor geboren ist, für den steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer beispielsweise 1956 geboren ist, kann im Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.

So wird die Rente organisiert

7. Eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) erhalten nur Frauen

Das ist falsch. Das war nur bis 1986 der Fall. Frauen und Männer haben heute laut DRV Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Vorausgesetzt, der verstorbene Ehepartner hat mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt.

8. Ich muss meine Rente voll versteuern

Das trifft noch nicht zu. Wer 2022 in Rente gegangen ist, zahlt auf 82 Prozent der Rente Steuern. Bis 2040 steigt dieser Anteil dann auf 100 Prozent. Bei wem Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro für Alleinstehende (für verheiratete Ehepaare das Doppelte) ist, muss keine Steuern zahlen.


Weitere Themen:


9. Die Altersrente des Ehepartners wird auf die Altersrente angerechnet

Nein. Die Altersrente des Partners wird nicht auf die eigene Rente angerechnet. Ausnahmen gibt es lediglich bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (bei Deutschen aus Osteuropa).

10. Die Rentenkasse legt die eingezahlten Beiträge an und zahlt sie später als Rente aus

Das stimmt so nicht. Das Rentensystem ist durch das Umlageverfahren geregelt. So wird ein Großteil der eingezahlten Beiträge von Versicherten direkt an Rentner ausbezahlt. Versicherte bekommen für eingezahlte Beiträge sogenannte Rentenpunkte gutgeschrieben, woraus sich später die Rente errechnet. Der Generationenvertrag legt fest, dass die Rente der heutigen Beitragszahler von den nachfolgenden Generationen gestemmt wird.