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In der Rente auswandern nach Mallorca – für viele Deutsche endet das übel

Auswandern in den Süden in der Rente: Für viele klingt das nach einem Traum zum Lebensabend. Doch die Realität ist oft hart.

Rente auf Mallorca: Ein Fehler?
© IMAGO/Rolf Poss

Rente: Üble Aussichten für Millionen Verträge - „Riester ist in den Ruinen“

Renteneperte Helmut Achatz erklärt im Video, warum die Riesterrente ein Auslaufmodell ist.

Wenn der Lebensabend auf der Trauminsel Mallorca zum Albtraum wird. Nach Angaben eines Insiders geht es „an die 2.000 deutschsprachigen Senioren“ richtig übel auf der Insel, einige würden sogar verwahrlosen. Wie geraten sie in eine solche Notsituation in der Rente?

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Der 62-jährige Roland Werner kümmert sich mit seiner Hilfsorganisation „Herztat“ um diese Menschen – jetzt packt er aus.

Rente: Plötzlich vereinsamt und arm auf Mallorca

Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erzählt er, dass die Schicksale sich meist ähneln. Zu Beginn der Rente wandert ein Ehepaar nach Mallorca aus, lässt oft verärgerte und enttäuschte Freunde und die Familie in der Heimat zurück. Viele kündigen sogar leichtfertig ihre Versicherungen. „Die Rentner fühlen sich fit und denken, auch ohne Krankenversicherung über die Runden kommen zu können“, so Werner. Das werden sie noch bereuen!

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Für Unversicherte gibt es nur eine Notbehandlung in den öffentlichen Kliniken auf Mallorca. „Bei einem Herzinfarkt wird die Person zwar ruhig gestellt, aber kein Stent gesetzt, der das Risiko einer weiteren Attacke mindern würde“, nennt der Insider gegenüber der dpa ein erschreckendes Beispiel. Die Behandlungskosten lassen dennoch dann die Ersparnisse der Rentner dahinschmelzen.

Werner weiß auch zu berichten, dass die Mieten auf der Lieblingsinsel der Deutschen nicht günstiger sind als in Großstädten wie München oder Berlin. „Eine Einzimmerwohnung unter 900 Euro findet man auf Mallorca nicht“, klärt Werner auf. Wenn dann einer der Eheleute verstirbt, spitzt sich die Lage für viele dramatisch zu. Ein großer Teil des Einkommens bricht weg.

Zurück in die Heimat als Ausweg

Ein weiteres Problem sei die Vereinsamung. Viele sprechen nicht spanisch, schämen sich für ihre Armut. Kontakte zu anderen Auswanderern schlafen ein, weil man kein Geld mehr hat, um sich auf einen Kaffee oder ein Bier zu treffen. Die Zelte nach Deutschland wurden auch längst abgebrochen.

Was dann tun? Werners Hilfsorganisation „Herztat“ versucht für die absoluten Notfälle als letzten Ausweg eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Die Stiftung kontaktiert die zuständigen deutschen Ämter und bezahlt Rückflug und Umzugskosten. So werden die Auswanderer in Rente wieder vom deutschen Sozialstaatsnetz aufgefangen.


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Das rät die Deutsche Rentenversicherung bei einem geplanten Umzug

Die Deutsche Rentenversicherung klärt auf einer Infoseite auf, was man bei einem Umzug ins Ausland beachten sollte. Die wichtigsten Punkte:

  • In Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bekommt man auch nach einem Umweg die volle Rente ausgezahlt.
  • In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland könne es „zu Einschränkungen kommen“. Eine Beratung durch die Rentenversicherung wird empfohlen!
  • Die Rentenversicherung rät zudem, den Renten Service der Deutschen Post AG spätestens zwei Monate vor dem Umzug zu informieren. Wenn kein neues Bankkonto angegeben wird, kann auch eine Zahlung mit einem Scheck in US-Dollar oder Euro erfolgen.
  • Die Rentenversicherung benötigt jedes Jahr eine „Lebensbescheinigung“. Ein entsprechendes Formular muss durch Behörden, Rentenversicherungsträger, Geldinstitute oder deutsche Auslandsvertretungen bestätigt und an den Renten Service übermittelt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht in vielen europäischen Ländern sowie in Australien.

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Und was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung in einem EU-Ausland als Rentner? Hier klärt die Techniker Krankenkasse auf, dass man unter bestimmten Bedingungen versichert bleibt: „Das ist dann der Fall, wenn Sie nur eine Rente der Deutschen Rentenversicherung erhalten und in Ihrem Wohnstaat keinen eigenen Leistungsanspruch haben oder erwerben, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung“.