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Rente: Achtung! Steuer-Schock ab Juli – viele Rentner gehen fast leer aus

Viele freuen sich bereits auf die Erhöhung der Rente im Juli. Aber bei einigen Rentnern kommt diese überhaupt nicht an.

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Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

2023 ließ mit einer Nachricht viele Rentner aufatmen: Die Rente wird ab Juli deutlich erhöht. Demnach steigt sie um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Das verkündete kürzlich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). 

Doch für einige Rentner wird das Rentenplus kaum spürbar sein. Denn steuerlich kann der Erhöhung ein Strich durch die Rechnung gemacht werden. Was da genau auf dich zukommt, erfährst du hier.

Rente: Erhöhung für viele kaum spürbar

Obwohl sich schon viele auf die Erhöhung der Rente freuen, kommt davon wohl nur wenig an. Denn die Anpassung kann Rentner erstmals steuerpflichtig machen. Grund dafür ist der Steuergrundfreibetrag. Wer diesen in Höhe von 10.908 Euro überschreitet, wird steuerpflichtig. Rentenanpassungen müssen nämlich immer versteuert werden. Der Rentenfreibetrag hebt sich durch die Erhöhung also nicht an. Der Rentenfreibetrag bestimmt sich dadurch, in welchem Jahr man in Rente geht. Einen Überblick verschafft die folgende Tabelle.

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
201774 %26 %
201876 %24 %
201978 %22 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202282 %18 %
202383 %17 %
Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag aufgelistet nach Renteneintritt.

Wer zum Beispiel seit 2022 in Rente ist und eine monatliche Bruttorente im Westen von 1.100 Euro bezieht, hat einen steuerpflichtige Anteil bei 82 Prozent. So müssten also auf 902 Euro Steuern gezahlt werden. Kommt jetzt auch noch die Erhöhung im Juli drauf, erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil um 48,29 Euro pro Monat. Der Jahresbetrag übersteigt dann die Freibetragsgrenze und schon fällt man in die Steuerpflicht.

Rente: Je später, desto ärmer?

Durch die geringe Rentenerhöhung rutscht man auch nur gering in die Steuerpflicht. Diese kann dann durch Spenden oder Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeglichen werden. Wer aber 2040 die Rente antritt, muss sich dann auf eine Rentenversteuerung von 100 Prozent einstellen. Dann wird einiges abgezogen.


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Viele kritisierten bei der Rentenerhöhung auch, dass diese nicht gemäß der hohen Inflation angepasst wurde. Linksfraktions-Chef Dietmar Bartsch mahnte bereits im März gegen über dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Angesichts der Inflation wäre eine außerordentliche Erhöhung von zehn Prozent nötig“.