Die Rentenerhöhung im Juli 2025 verändert die Steuerpflicht für viele Rentnerinnen und Rentner. Während 115.000 erstmals Steuern zahlen müssen, profitieren 131.000 von der Anhebung des Grundfreibetrags und fallen aus der Steuerpflicht heraus. Die Änderungen zeigen, wie stark sich eine Anpassung der Rente auf die finanzielle Situation älterer Menschen auswirkt.
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Rente: Mehr Steuerpflicht für Rentnerinnen und Rentner
Durch die Rentenerhöhung im Juli 2023 sind 115.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig geworden. Das liegt daran, dass ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nun über den Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende gestiegen ist. Gleichzeitig müssen 131.000 Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr keine Steuern mehr zahlen, weil der höhere Grundfreibetrag sie steuerlich entlastet. Insgesamt sind von den über 21 Millionen Rentenempfängern in Deutschland rund 6,7 Millionen steuerpflichtig. Das geht aus Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, die das Rentenportal „Ihre Vorsorge“ abgefragt hat.
Die gesetzliche Rente wird aktuell nur teilweise besteuert. Der zu besteuernde Anteil steigt jedoch stetig durch die Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Während Rentenbeiträge bereits seit 2023 vollständig von der Steuer absetzbar sind, wird erst ab 2058 die gesamte Rente besteuert. Aktuell sind es 83,5 Prozent der Altersbezüge, die besteuert werden.
Höherer Grundfreibetrag entlastet viele
Die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent sorgt dafür, dass einige Rentenbezieher knapp über die Grenze des Grundfreibetrags rutschen. Gleichzeitig profitieren viele andere vom angehobenen Grundfreibetrag. So müssen Alleinstehende nur dann keine Steuern zahlen, wenn ihre monatliche Bruttorente 1.430 Euro nicht übersteigt – vorausgesetzt, sie haben kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen.
Für einige steuerpflichtige Ruheständler gibt es trotzdem Möglichkeiten der Entlastung. Ausgaben wie Krankheits- und Pflegekosten können zum Beispiel als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auch Werbungskosten oder Sonderausgaben können die Steuerlast reduzieren. Wer zusätzliches Einkommen aus Vermietung, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen erzielt, könnte jedoch wieder steuerpflichtig werden.
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Insgesamt führt die Rentenerhöhung zu einer Verschiebung: Während ein Teil der Rentnerinnen und Rentner durch die gestiegene Rente steuerpflichtig wird, profitieren andere von den Anpassungen beim Grundfreibetrag und fallen aus der Steuerpflicht heraus. Die Auswirkungen hängen stark von der individuellen finanziellen Situation ab.
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