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Miete: Nur unter diesen Bedingungen darf der Vermieter erhöhen

Darf der Vermieter eigentlich die Miete erhöhen, wie er lustig ist? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Miete
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In diesen Bundesländern wird die Miete immer teurer

Die Energiepreise steigen an und auch das Angebot an Mietwohnungen wird nicht größer. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat veröffentlicht, wo die Miete extrem angestiegen ist.

Ob der Wocheneinkauf oder die Energiekosten – die inflationsbedingt hohen Preise machen vielen Menschen den Alltag schwer. Verzweifelt fragen sie, wohin das ganze noch führen soll. Auch der Wohnungsmarkt wartet bekanntlich mit wenig Angeboten, dafür aber mit umso stolzeren Mietpreisen auf. Die Glücklichen, die eine Wohnung nach ihrem Geschmack gefunden haben, fragen sich: Dürfen Vermieter eigentlich erhöhen wie sie lustig sind?

Kurze Antwort: Nein. Wann und in welchem Umfang der Vermieter erhöhen darf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Alle wichtigen Fragen und Antworten dazu im Überblick!

Miete: Erhöhung nur alle zwölf Monate und ortsüblich

Wann darf der Vermieter erhöhen? Die Miete darf nur alle zwölf Monate, beziehungsweise frühestens 12 Monate nach dem Einzug („Jahressperrfrist“) steigen. Wer also zum 1. März 2022 eingezogen ist, muss also erst wieder frühestens zum 1. März 2023 mit einer Mieterhöhung rechnen.

Wie stark darf sie steigen? „Der Vermieter darf immer nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Das ist die Durchschnittsmiete, wie sie am Wohnort für vergleichbare Wohnungen aktuell schon gezahlt wird“, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) auf seiner Internetseite hinweist.

Kann bei einer relativ niedrigen Miete der Preis schlagartig auf das Vergleichsmietniveau angehoben werden? Nein, „es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen“, so der DMB. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15 Prozent absenken.

Damit Vermieter nicht jedes Jahr wieder eine Mieterhöhung einfordern müssen, vereinbaren viele schon zu Beginn eine Staffelmiete oder Indexmiete im Mietvertrag. Unter einer Staffelmiete versteht man, dass die Miete in einem vorher festgelegten Turnus stufenweise erhöht wird. Zusätzliche Mieterhöhungen, etwa weil Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sind nicht zulässig.



Indexmiete bedeutet, dass die Miete entsprechend dem aktuellen Verbraucherpreisindex in Deutschland, der die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abbildet, steigt. Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, darf der Vermieter die Miete erhöhen. Fallen die Kosten dagegen, dürfen sich Mieter über eine sinkende Miete freuen.