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Kindergeld ab 18: Steht es dann nicht mehr den Eltern zu?

Viele sind auch trotz Volljährigkeit auf Kindergeld angewiesen. Was du als Azubi oder Student/Studentin dazu wissen musst, erfährst du hier!

Kindergeld nach Volljährigkeit
© IMAGO / MiS

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Nicht erst seit der hohen Inflation und der Energiekrise fällt es vielen Studierenden und Auszubildenden schwer, sich finanziell über Wasser zu halten. Neben BAföG oder Nebenjobs ist man auch auf elterliche Unterstützung angewiesen. Bis zur Vollendung des 18. oder bei Studierenden sogar 25. Lebensjahres bekommen die Familien noch Kindergeld.

Steht dieses deshalb dem Nachwuchs selbst zu? Was muss man dafür zum Nebenjob, Auslandssemester oder Bafög beachten? Alle Infos dazu gibt es hier!

Kindergeld: Wie bekommen es Eltern?

Kindergeld kann schon nach der Geburt des Kindes direkt bei der Familienkasse beantragt werden. Dann gibt es einen monatlichen Zuschuss vom Staat. Die Höhe ist dabei nur von der Anzahl der Kinder abhängig, nicht vom Gehalt der Eltern. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf das Kindergeld, wer mit seinem Kind in Deutschland lebt. Nicht immer braucht man dazu die deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings kann natürlich nur ein Elternteil den Zuschuss beziehen.


Mehr Fakten zum Kindergeld:

  • Aktuell wird in Deutschland für 16,7 Millionen Kinder das Kindergeld bezogen.
  • Das Geld soll die »Betreuung, Erziehung und Ausbildung« kompensieren.

Kindergeld: Steht es dir zu?

An sich steht das Kindergeld den Eltern zu. Doch bei ausgezogenen, volljährigen Kindern in der Ausbildung haben die Eltern die Pflicht, das Kindergeld als Teil des Unterhalts zu übertragen. Das verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1601 BGB) bei Kindern in der Ausbildung. Möchten die Eltern, dass das Geld direkt an die Kinder geht, kann mit einem Abzweigungsantrag von der Familienkasse der Zuschuss zukünftig auf das entsprechende Konto umgeleitet werden.

Kindergeld: So hast du Anspruch als Student oder Azubi

Für viele fällt ab dem 18. Geburtstag das Kindergeld weg. Doch erfüllt man die Voraussetzungen, kann man es für weitere Jahre beantragen. Dabei kann es sich um Schule, Studium/Zweitstudium, betriebliche oder weiterführende Ausbildungen handeln. Auch wer Bafög bezieht, bekommt es weiterhin. Mit 25 ist dann aber Schluss.


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Musst du wegen Krankheit oder Mutterschutz deine Tätigkeit unterbrechen, kriegst du auch weiterhin Kindergeld. Auch wenn du schon eigene Kinder hast. Wer keinen Ausbildungsplatz findest, muss seine Bemühungen nachweisen, um es weiter zu bekommen. In manchen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Voraussetzung. Bei bis zu zwölf Monaten sind Auslandsaufenthalte kein Problem. Wird das gesamte Studium ins Ausland verlegt, braucht jedoch zusätzliche Belege, um weiter Kindergeld zu beziehen.