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Heizung: Gericht stoppt Gesetz im Eilverfahren – „Verdiente Quittung“

Vor der Sommerpause wollte die Ampel eigentlich alles in trockenen Tüchern haben. Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Heizungs-Vorhaben allerdings.

Vor der Sommerpause wollte die Ampel eigentlich alles in trockenen Tüchern haben. Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Heizungs-Vorhaben allerdings.
© Uli Deck/dpa

Ampel-Koalition einigt sich auf Vorgaben für neue Heizungen

Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird laut einem Entwurf ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein; neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.

Monatelang hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP um das Heizungsgesetz gerungen. Zuletzt wurden „Leitplanken“ festgelegt, die letzten Hürden vor der Sommerpause (7. Juli) aus dem Weg geräumt. Das Gesetz sollte auf den letzten Drücker vom Bundestag beschlossen werden.

Doch jetzt kommt doch alles ganz anders als geplant: Das Bundesverfassungsgericht stoppte im Eilverfahren das Vorhaben der Ampel – und das nicht mal 48 Stunden vor Parlamentsbeschluss.

Heizungs-Gesetz wird gestoppt

Die für Freitagmorgen (7. Juli) geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch (5. Juli) mit. Laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) machte es Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden in den Beratungen. 


Jetzt gibt es zwei Optionen:

  • Bundestag trifft sich während der Sommerpause in einer Sondersitzung
  • Beschluss wird auf September vertagt

Maßgeblich für diese Eil-Entscheidung war Thomas Heilmann. Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Und das war nicht der Fall.

Auf Twitter schrieb der CDUler: „Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!“

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Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition vor.


Das sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Kern vor:

  • Von 2024 an sollen nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können
  • Die Kosten sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden
  • Funktionierende Öl- und Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden
  • Defekte Heizungen sollen repariert werden dürfen
  • Kritik von Umweltverbänden: Es dürften noch jahrelang weiter Gasheizungen neu eingebaut werden

Heizung: „Schwere Niederlage“

„Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden“, erklärte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in Berlin. Dabei hat er auch eine Beratung mit seinen Ampel-Kollegen von Grünen und FDP zum weiteren Vorgehen für Donnerstag angekündigt.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz wertete das Karlsruher Urteil als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. „Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben“, sagte der CDU-Vorsitzende der dpa. „Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen.“


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Auch CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einer „schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung“ und forderte, „das Heizgesetz muss weg und komplett neu aufgesetzt werden“. Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“, wie er der Funke-Mediengruppe sagte.

(mit dpa)