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Müssen Hartz 4-Empfänger im Winter frieren? DAS steckt dahinter!

Ob „heißer Herbst“ oder „Wutwinter“ – Sozialproteste wurden vorausgesagt und siehe da: Sie finden Einzug auf den Straßen der Großstädte dieses Landes. Der Grund: Die hohen Energiepreise. Warum es gerade für Hartz-4-Empfänger hart werden dürfte.Dass es Hartz-4-Empfänger sowieso nicht leicht haben, liegt auf der Hand. Ihr knapp bemessener Regelsatz (monatlich rund 37 Euro für Bekleidung […]

Hartz 4 Buergergeld
© IMAGO / blickwinkel

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Tipps zum Energiesparen.

Ob „heißer Herbst“ oder „Wutwinter“ – Sozialproteste wurden vorausgesagt und siehe da: Sie finden Einzug auf den Straßen der Großstädte dieses Landes. Der Grund: Die hohen Energiepreise. Warum es gerade für Hartz-4-Empfänger hart werden dürfte.

Dass es Hartz-4-Empfänger sowieso nicht leicht haben, liegt auf der Hand. Ihr knapp bemessener Regelsatz (monatlich rund 37 Euro für Bekleidung und Schuhe, für Gesundheitspflege 17 Euro) macht große Sprünge nicht möglich.

Hartz 4: Nur „angemessene“ Heizkosten werden übernommen

Wie sie mit einem solch eng kalkuliertem Guthaben die inflationsbedingt hohen Preise stemmen sollen, wurde von der Regierung zunächst mit einem erhöhten Regelsatz (502 Euro Bürgergeld) zum 1. Januar 2023 beantwortet.

Hartz 4 Buergergeld
Hartz-4-Empfängern werden die Heizkosten übernommen. Jedoch nur solange sie angemessen sind. Das bringt Probleme mit sich. Foto: IMAGO / blickwinkel

Doch was ist eigentlich mit den Heizkosten? Diese werden grundsätzlich von den Sozialämtern übernommen. Jedoch nur, solange sie „angemessen“ sind. Alles was darüber liegt, wird nicht übernommen. Diese müssen die Bezieher aus eigener Tasche zahlen. Ein sogenannter Deckel also.

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Hartz 4: Was angemessen ist, ist nicht definiert

Nun könnte man meinen, dass die alles entscheidende Grenze der „Angemessenheit“ unmissverständlich im Gesetz definiert ist. Ist sie aber nicht. Was darunter zu verstehen ist, ist unklar. Sozialämter und Jobcenter wenden verschiedene Kriterien an, was angemessen ist. Nach dem Bundessozialgericht müsse es sich um ein „schlüssiges Gesamtkonzept“ handeln. Auf gut Deutsch: wirtschaftlich heizen, nicht verschwenderisch. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.

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Neben der Unklarheit über die Angemessenheit gibt es einen weiteren Hammer: Der Verbrauch spielt für das Sozialamt offenbar keine Rolle, sondern zunächst die reinen Kosten, wie die „Zeit“ berichtet. Das macht vielen Hartz-4-Beziehern Angst. Denn schließlich steigen die Kosten derzeit stark.


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Gerade für die Menschen, die beispielsweise krankheitsbedingt einen erhöhten Wärmebedarf haben, könnte es teuer werden. (jfo)