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Hartz 4: Streit um Führerschein! Mutter macht Jobcenter schwere Vorwürfe

Hartz 4: Streit um Führerschein! Mutter macht Jobcenter schwere Vorwürfe

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Hartz 4: Eine Mutter braucht Geld für den Führerschein – doch das Jobcenter stellt sich quer. (Symbolfoto) Foto: imago/Ralph Peters

Der Weg aus Hartz 4 ist nicht immer leicht. Einige Berufe kommen mit Voraussetzungen daher, die Jobsuchende aufgrund finanzieller Engpässe nicht erfüllen können.

Eine Hartz 4-Empfängerin, die zusätzlich alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ist, kann sich den Führerschein allerdings selbst nicht leisten – und kriegt ihn auch vom Jobcenter nicht bezahlt. Die Hintergründe.

Hartz 4: Mutter bittet Jobcenter um Kredit für Führerschein

Die 34-jährige Frau hat zwei Söhne, sucht seit einiger Zeit nach Arbeit, um aus Hartz 4 heraus zu kommen. Zunächst sah alles gut aus: Die Frau aus Kamen (NRW) nahm ein Jobangebot in der ambulanten Pflege und Betreuung an, berichtet „Hartz 4.org“.

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Das Problem: Für die Arbeit benötigt die Leistungsempfängerin einen Führerschein. Ihr neuer Chef wollte ihr die Kosten dafür vorstrecken, doch aus finanziellen Gründen kam es nicht dazu. Also fragte die zweifache Mutter beim Jobcenter nach dem Kredit – aber das lehnte ab!

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Einige Fakten zu „Hartz 4“:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden

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Die Frau konnte den Job in der Folge nicht antreten, alle Tätigkeiten, für die es einen Führerschein braucht, fallen weg. Gegenüber „Hartz 4.org“ sagt die Arbeitslose: „Ich fühle mich gemobbt und verarscht.“

Für die Frau ist das Vorgehen unverständlich: „Ich hatte seit letztem Jahr viel Jobs in Aussicht und wurde leider nie genommen, weil halt der Führerschein fehlt.“

Hartz 4: Jobcenter wehrt sich gegen Vorwürfe

Das zuständige Jobcenter weist in dem Fall auf die rechtliche Grundlage hin. Sofern die Voraussetzungen für die Förderung eines Führerscheinerwerbs erfüllt sind, können die Kosten dafür übernommen werden.

Zu den genauen Hintergründen in diesem konkreten Fall konnte die Sprecherin gegenüber dieser Reaktion aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben, aber: „Im Fokus unserer Arbeit steht immer, unsere Kunden in Arbeit zu vermitteln und sie bei diesem Prozess zu unterstützen. Dafür bieten wir unterschiedliche Hilfeleistungen an und stimmen in Beratungsgesprächen gemeinsam die notwendigen Schritte ab.“

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Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittler und Kunde sei jedoch notwendig, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins für Jobcenter-Kunden hängt von rechtlichen Faktoren ab und klappt „im Normalfall auch“, sofern perspektivisch damit eine Arbeitsaufnahme ermöglicht werden kann.

Hartz 4: Kein rechtlicher Anspruch auf Kostenübernahme

Denn auch wenn der Führerschein in vielen Berufen Grundvoraussetzung ist, und somit den Einstieg in den Job deutlich erleichtert, gibt es für Hartz 4-Empfänger keinen rechtlichen Anspruch auf die Leistung. Wer Geld bekommt, entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter.

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So übernimmt das Jobcenter nicht in allen Fällen die Kosten für den Führerschein Klasse B, die sich meist auf 1.500 bis 2000 Euro belaufen. In jedem Fall ist aber die Beendigung der Arbeitslosigkeit durch den Führerschein Pflicht für die Sonderzahlung. (kv)