Veränderung bei Hartz 4! Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat am Mittwoch weitere Einzelheiten zu den Plänen offenbart.
Von denen könnten viele Bezieher von Hartz 4 profitieren. Allerdings gibt es auch Kritik.
Hartz 4 wird zu Bürgergeld – Heil lockert Auflagen
Künftig soll es den Beziehern der Leistungen nicht mehr so schwer gemacht werden. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin vorgelegt. Ab 1. Januar soll dieser in Kraft treten und Hartz 4 durch das neue Bürgergeld abgelöst werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem nur noch zustimmen.
Heils Pläne sehen einige Lockerungen für Menschen, die das heutige Arbeitslosengeld II bekommen, vor. „Es soll so sein, dass die Menschen, die in das neue Bürgergeld kommen, (…) sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr kleines Erspartes oder Vermögen weggesäbelt wird“, sagte Heil. In den ersten beiden Jahren werde es daher erst ab einer Grenze von 60.000 Euro angerechnet, je weiterer Person im Haushalt ab 30.000 Euro. Auch die Grenzen für den Hinzuverdienst sollen angehoben und Möglichkeiten zur Weiterbildung gestärkt werden.
Außerdem sollen im gleichen Zeitraum auch die realen Kosten für die Wohnung der Bezieher anerkannt werden, auch wenn diese die Grenze an Größe und Kosten übersteige. Das erste halbe Jahr werde als „Vertrauenszeit“ gewertet. Das bedeutet, dass es in diesem Zeitraum keine Leistungskürzungen geben werde, auch bei Pflichtverletzungen wie nicht wahrgenommenen Terminen. Eine Entlastung für die Jobcenter im Sinne einer Bagatellgrenze von 50 Euro sind ebenfalls vorgesehen.
Hartz 4: Wie hoch wird das neue Bürgergeld?
Einen Punkt lässt der Bundessozialminister allerdings offen: die Höhe des Betrags. Die muss Heil voraussichtlich noch im September verhandeln. „Mir ist wichtig, dass wir eine angemessene Erhöhung der sozialen Unterstützung zum 1. Januar hinbekommen. Ich bin zuversichtlich, dass das in der Koalition auch gelingt“, macht der Minister Hoffnung.
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Der neue Regelsatz, im Moment liegt er bei 449 Euro, müsse der Inflation Rechnung tragen. Dazu fehlen bisher noch Berechnungen vom Statistischen Bundesamt. Die Höhe des Bürgergeldes sei allerdings nicht alles. „Die Qualität eines Sozialstaates bemisst sich nicht allein an der Höhe, wie viel soziale Unterstützung man in der Not bekommt – das ist auch wichtig – sondern vor allen Dingen in der Frage, ob man Menschen zu einem selbstbestimmten Leben führt und wo immer es geht, wieder in Arbeit bringt“, so Heil.
Hartz 4: Kritik am Bürgergeld – „Auf gar keinen Fall“
Seit dem 1. Juli werden die Hartz-4-Sanktionen in Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Darauf hatte sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag geeinigt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ist jedoch strikt dagegen, diese Aussetzung beim geplanten Bürgergeld weiterzuführen. „Auf gar keinen Fall“, drückt er sich aus. Beim Bürgergeld müsse es bei Pflichtverstößen Sanktionen geben.
Wer Pflichttermine nicht wahrnehme, „dem muss durch Sanktionen eine Grenze aufzeigt werden können“, sei seine Meinung. Er spricht sich auch gegen die Erhöhung der Beiträge aus, hält aber Zugeständnisse bei den Zuverdienstmöglichkeiten für realistisch. „Aus dem Bürgergeld darf kein bedingungsloses Grundeinkommen werden“, so der FDP-Vorsitzende. (mbo mit dpa/ots/afp)