Veröffentlicht inPolitik

Gaspreis-Bremse kommt früher als gedacht! So kannst du doppelt sparen

Die Gaspreis-Bremse der Bundesregierung soll früher eintreten als bislang geplant. Statt März 2023 soll sie nun im Februar in Kraft treten.

Gaspreis-Bremse
© IMAGO / Bernd Elmenthaler

Olaf Scholz

Die Karriere des neuen Bundeskanzlers

Gaspreis-Paukenschlag an Allerheiligen. Die von der Bundesregierung geplante Gaspreis-Bremse soll früher eintreten als gedacht. Statt wie bisher angenommen zum 1. März 2023 sollen deutsche Haushalte bereits einen Monat früher vom vielzitierten „Wumms“ durch Olaf Scholz profitieren.

Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch (2. November) hervor. Darin werden auch die ersten Details enthüllt, wie genau Verbraucher monatlich sparen können. Die Gaspreis-Bremse enthält demnach Anreize, den Energieverbrauch aktiv zu verringern.

Gaspreis-Bremse: Das sind die Details

 Die zuständige Expertenkommission hatte die Gaspreis-Bremse für den 1. März vorgeschlagen. Doch die Bundesregierung um Olaf Scholz will den „Wumms“ jetzt früher. Fakten sollen nun am Mittwoch in der Ministerpräsidentenkonferenz geschaffen werden. Doch wie genau soll die Entlastung für die Verbraucher aussehen?

Dabei folgte die Bundesregierung offenbar der Empfehlung der Expertenkommission. Die schlug eine „regelmäßige monatliche Entlastung“, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse, heißt es in der Vorlage. „Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.“

Gaspreis-Bremse: So können Verbraucher doppelt sparen

Gemäß den Plänen der Bundesregierung soll der Gaspreis für diesen Verbrauch auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Und der Beschluss sieht einen weiteren Anreiz für Verbraucher vor, Energie zu sparen. So können Bürger durch die Gaspreis-Bremse offenbar doppelt sparen.

Denn der monatliche Entlastungsbeitrag müsse „nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt.“ In der Vorlage heißt es dazu weiter: „Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt.“

So viel investiert der Bund in die Gaspreis-Bremse

Die Bundesregierung lässt sich das Abfedern der Energiekostenexplosion einiges kosten. So sollen unter anderem in die Gaspreisbremse 200 Milliarden Euro fließen.


Mehr Themen:


Es soll neben dem „Wumms“ für alle Verbraucher auch Geld in eine Härtefallregelung fließen: „Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor.“ (mit AFP und dpa)