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Wie läuft die Europawahl ab? Alles, was du zum Ablauf wissen musst

Wie läuft die Europawahl 2024 überhaupt am 9. Juni ab? Und wer ist wahlberechtigt? Alle Informationen dazu erfährst du hier!

Symbolischer Umschlag zur Europawahl neben der Flagge der Europäischen Union.
© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

EU-Wahl: Keine 5-Prozent-Hürde - diese Kleinparteien haben eine Chance

Bei der EU-Wahl 2024 haben diese Kleinparteien eine Chance.

Am 9. Juni findet die Europawahl 2024 statt. Rund 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland dürfen dieses Mal sogar Wahlberechtigte ab 16 Jahren ihr Kreuz setzen.

Doch besonders jüngere Wählerinnen und Wähler haben noch immer wenig Berührungspunkte mit der Europäischen Union. Dadurch stellen sich viele Fragen: Wen genau kann man für das Parlament wählen? Briefwahl oder Wahllokal? Wann habe ich ein Wahlrecht? Alles zum Ablauf der Europawahl erfährst du hier!

Europawahl: Wer wird gewählt?

Bei der Europawahl 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP). Diese vertreten dort dann die Interessen ihrer Wählerschaft auf europäischer Ebene. Im EU-Parlament gestalten und beschließen die Vertreter der Regierungen neue Gesetze. Diese verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Europäischen Union, wie Wirtschaft, Klimawandel und Sicherheit.

Wer hat Wahlrecht – und wer nicht?

In Deutschland sind rund 66 Millionen Menschen dazu berechtigt, ihre Stimme zur Europawahl abzugeben. Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen sein und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland oder der Europäischen Union haben. Außerdem darf vorher von offizieller Stelle kein Ausschluss vom Wahlrecht vorgenommen worden sein.

Durch deinen gemeldeten Wohnsitz bist du direkt im Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen. Sind Wahlberechtigte noch bisher in keinem Wählerverzeichnis eingetragen oder haben zwischenzeitlich länger im Ausland gelebt, können diese vor der Europawahl einen Antrag auf eine „Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen.

Wie kann ich zur Europawahl wählen?

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dazu muss ein sogenannter Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnortes schnellstmöglich beantragt werden. Bei dem Wahlschein liegen die Briefwahlunterlagen dann anbei. Für den Antrag zur Briefwahl müssen Wählerinnen und Wähler nicht auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten.

Wer keine Briefwahlunterlagen benötigt, entscheidet sich mit dem Gang ins Wahllokal für den klassischen Wahlweg. Dafür kannst du am 9. Juni dein zuständiges Wahllokal aufsuchen. Wo es sich im Bezirk befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung zur Europawahl, die rechtzeitig vor der Wahl mit der Post kommt. Diese musst du auch zum Lokal mitnehmen. Dazu empfiehlt es sich, ein gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis oder den Reisepass mitzunehmen. 

Welche Parteien haben eine Chance?

Zur Europawahl können Abgeordnete aus den nationalen Parteien der jeweiligen Mitgliedsstaaten gewählt werden. Diese werden je nach ihren Anteilen bei der Wahl von zuvor erstellten Listen ins Europaparlament entsendet. Zur Wahl im Juni sind 35 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zugelassen. Sobald die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt sind, entscheiden sich viele für eine Mitgliedschaft in transnationalen politischen Gruppen wie die Europäische Volkspartei (EVP) oder die Grüne/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA). 

Im Gegensatz zur Bundestagswahl gibt es keine Sperrklausel von fünf Prozent. Eine Partei oder eine Person bekommt also auch ohne einen bestimmten prozentualen Stimmenanteil ein Mandat. Frühestens ab 2029 wird es für die Abgeordneten allerdings schwerer, dann soll es bei den Europawahlen eine Sperrklausel von 3,5 Prozent geben.


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Wenn sich Wählerinnen und Wähler noch nicht entscheiden können, wem sie ihre Stimme geben, hilft der Wahl-O-Mat.