Endlich Klarheit nach immer neuen Vorschlägen und Forderungen! Die Ampel-Koalition um Kanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Vizekanzler Robert Habeck hat sich auf ein neues Entlastungspaket gegen die Inflation und explodierende Energiepreise geeinigt.
Wir verschaffen dir den Überblick: Das steckt für dich drin im dritten Entlastungspaket der Ampel! So viel vorab: Die Maßnahmen sind tatsächlich wuchtig!
Die Ampel-Verhandlungen im Kanzleramt dauerten bis in den frühen Sonntagmorgen. Um 6.13 Uhr twitterte Justizminister Marco Buschmann (FDP): „Es ist vollbracht!“ Einige Stunden später, um 11 Uhr, stellte die Ampel-Spitze dann das neue Entlastungspaket vor.
+++ Entlastungspaket: Experten bitter enttäuscht – Familien werden völlig im Stich gelassen! +++
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Mehr zum Thema Entlastungspaket :
- Gegen die stark steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung bislang zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht,
- In einem ersten Entlastungspaket wurde die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft, es gab einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger, zudem stiegen der Arbeitnehmerpauschbetrag, Grundfreibetrag und die Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar.
- Im zweiten Entlastungspaket wurde eine einmalige Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige auf den Weg gebracht. Zudem der Kinderbonus, Einmalazahlungen an Empfänger von Sozialleistungen, das 9-Euro-Ticket sowie der Tankrabatt.
- Nun einigte sich die Ampel-Regierung auf ein drittes Entlastungspaket.
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Drittes Entlastungspaket: 65 Milliarden – Darauf kannst du dich freuen
Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro. Details liest du in diesem Artikel weiter unten. Zusammen mit den ersten beiden Entlastungspaketen haben die Finanzhilfen in diesem Jahr summiert ein Volumen von 95 Milliarden Euro.
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Das ist für dich dabei im dritten Entlastungspaket:
- Rentner sowie Studierende und Fachschüler sollen zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepauschale bekommen. 300 Euro für Menschen in Rente, 200 Euro für Studierende und Fachschüler. Im September gehen diese Gruppen bei der ersten Ausschüttung der Einmalzahlung von 300 Euro leer aus.
- Wohngeld-Bezieher erhalten einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro (Single) bzw. 540 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) sowie 100 Euro mehr für jede weitere Person im Haushalt. Zudem soll der Kreis der Berechtigten von derzeit 700.000 auf zwei Millionen Menschen wachsen.
- Strompreis-Bremse: Der Strompreis für den Basisverbrauch wird vergünstigt. Für den zusätzlichen Stromverbrauch gibt es keine Preisgrenze.
- Ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket in Höhe von 49 bis 69 Euro kommt. Ein genauer Preis und Startzeitpunkt steht noch nicht fest. Es ist das Nachfolger-Modell für das beliebte 9-Euro-Ticket im Nahverkehr, das es von Juni bis August gab.
- Die Bürgergeld-Reform soll kommen und Hartz 4 ablösen. Die künftigen Anhebungen der Regelsätze werden sich ab jetzt an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren und nicht mehr an der zurückliegenden Preissteigerung. Der bisherige Hartz-4-Regelsatz könnte sich so laut Kanzler Scholz auf etwa 500 Euro erhöhen (bislang bekommt ein Single 449 Euro).
- Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um 18 Euro angehoben.
- Wer bis 2.000 Euro brutto verdient, zahlt ab dem 1. Januar 2023 keine Einkommenssteuer mehr. Es geht also um eine Erhöhung der sogenannte Midi-Job-Grenze.
- Einmalzahlungen als Bonus von Arbeitgeber an Arbeitnehmer von bis zu 3.000 Euro sind steuer- und abgabefrei. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen ermutigt werden dieses Instrument zu nutzen, um gleichzeitig geringere Lohnabschlüsse zu ermöglichen, um die befürchtete Lohn-Preis-Spirale durch die Inflation zu brechen.
- Die Doppelbesteuerung der Rente wird bereits 2023 abgeschafft. Dann können Rentenbeiträge voll von der Steuer abgesetzt werden.
Zur Finanzierung will die Ampel-Regierung Übergewinne von Energieunternehmen abschöpfen. Schon seit Wochen gibt es eine Debatte um eine Übergewinnsteuer, die nun als Zufallsgewinn-Begrenzung verkauft wird. Inwiefern trotz der milliardenschweren Entlastungen die Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2023 gehalten werden kann, erscheint fraglich.