Die Bundesregierung will Erwerbstätigen und Selbstständigen unter die Arme greifen. Wegen der explodierenden Preise für Gas und Strom erhalten sie als einmaligen Zuschuss im Herbst 300 Euro brutto.
Doch was bleibt von der Finanzspritze der Energiepauschale wirklich netto übrig?
Energiepreispauschale kommt im September – was bleibt von den 300 Euro wirklich übrig?
Im September soll es für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so weit sein: Mit dem Gehalt bekommen sie von ihrem Arbeitgeber den Zuschuss ausgezahlt. Die Arbeitgeber holen sich das Geld vom Staat zurück. Auch eine etwas spätere Auszahlung, etwa mit dem Oktober-Lohn, ist rechtlich erlaubt.
Profitieren werden einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (Steuerklasse 1 bis 5), aber auch Selbstständige. Für diese wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. In die Röhre schauen dagegen die allermeisten Rentnerinnen und Rentner sowie Bezieher von Hartz 4.
Energiepauschale netto: Rechenbeispiele zeigen, was dir übrig bleibt
Doch was bleibt überhaupt netto von den 300 Euro übrig? Der Bund der Steuerzahler hat nachgerechnet.
- Arbeitnehmer, verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 4, Jahresgehalt von 45.000 Euro: 216,33 Euro netto
- Arbeitnehmerin, 1 Kind, Steuerklasse 4, Jahresgehalt von 15.000 Euro: 248,83 Euro netto. Bei Steuerklasse 3 blieben ihr die 300 Euro netto komplett.
- Single, Steuerklasse 1, Jahresgehalt von 72.000 Euro: 181,80 Euro netto. Hier greift der Spitzensteuersatz, zudem fällt wegen der Pauschale auch wieder der Solidaritätszuschlag an.
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Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, kritisiert die Abzüge: „Eine wirkliche Entlastung wäre es gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre.“
Energiepauschale ist nicht steuerfrei: Das steckt dahinter
Doch tatsächlich war es genau die Absicht der Bundesregierung, den 300-Euro-Zuschuss steuerpflichtig zu machen. Der Grund: Top-Verdiener sollen stärkere Abzüge haben als Menschen mit niedrigeren Einkommen. So sollen Unterschicht und Normalverdiener mehr Unterstützung vom Staat erhalten als Spitzenverdiener.