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Bürgergeld: Neue Regel „riecht nach Ärger“? Jobcenter kontert knallhart

Eine neue Jobcenter-Regel sorgt gerade für viel Diskussionsstoff! Sorgt sie bei Mitarbeitern und Bürgergeld-Empfängern für Ärger?

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© IMAGO / Political-Moments

Bürgergeld: Lohnt sich die Arbeit für Geringverdiener noch?

CDU und CSU hatten Bedenken, das Bürgergeld motiviere zur Arbeitslosigkeit. Eine Studie widerspricht nun.

Es ist eine explosive Mischung! Immerhin geht es um Bürgergeld, Religion und möglichen Frust mit dem Amt. Eine neue Jobcenter-Regel liefert derzeit jedenfalls viel Diskussionsstoff. Ein Medienbericht beschwört für die Mitarbeiter sogar schon großen Ärger herauf.

Zurecht? Wir haben bei den Jobcentern in Deutschland nachgefragt – und Antworten bekommen, die viele sicher überraschen dürften. Sorgt die neue Bürgergeld-Regel tatsächlich für Frust?

Bürgergeld: Neue Regel am Jobcenter

Konkret geht es um eine neue Weisung der Arbeitsagentur, nach der Arbeitslose einen Termin aus religiösen Gründen absagen dürfen. Zuvor hatte sich eine Frau bei der Behörde beschwert. Die Absage gilt aber nur, wenn der Empfänger „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Es muss also schon zum Beispiel ein religiöser Feiertag sein, der dem „Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen“ auferlegt, erklärte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber der „Bild“.

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Für die Zeitung ist klar: „Diese neue Regel riecht nach Ärger!“ Vor allem wegen des Aufwands für die Jobcenter. Aber stimmt das überhaupt? Unsere Redaktion hat bei den Ämtern nachgefragt.

Bürgergeld: „Thema keineswegs neu“

Im Jobcenter in Hamburg blickt man auf die Sache jedenfalls entspannt. „Das Thema an sich ist ja keineswegs neu, kultursensibler Umgang mit unseren Kunden ist bei uns gelebter Alltag“, erklärt Sprecherin Kerstin Fechner. „Unsere Integrationsfachkräfte erhalten zum Jahresbeginn von unserem Migrationsbeauftragten einen Jahreskalender mit den wichtigen Feiertagen der bekannten Religionen […]“, so Fechner weiter. Diese würden bei den Einladungen auch berücksichtigt.

„Wenn das mal versehentlich nicht passiert oder die Religionszugehörigkeit nicht bekannt war, ist es überhaupt kein Problem, den Termin zu verschieben. Religiöse Feiertage werden als Grund akzeptiert.“

Kerstin Fechner, Jobcenter Hamburg

Auch in Dortmund hat man in derartigen Fällen schon Erfahrungen gesammelt. „Da Dortmund eine Stadt ist, die von religiöser Diversität geprägt ist, ist davon auszugehen, dass es bereits Fälle gab“, erklärt Jobcenter-Pressesprecherin Vitalia Seidel. Dabei stünde das Personal in jedem Fall vor der Aufgabe, eine angemessene Entscheidung zu treffen aber: „Durch die neue Weisung ergibt sich kein signifikant erhöhter Aufwand für unsere Beratungsfachkräfte“, so Seidel. Schon davor hätten die Mitarbeiter jede Terminverschiebung individuell prüfen müssen. „Daran hat sich auch durch die Weisung nichts geändert.“

Gibt es eine Missbrauchs-Gefahr?

Aber könnte man eine solche Regel nicht einfach missbrauchen? Etwa indem ich vorgebe, einer Religion zuzugehören, mit der ich eigentlich überhaupt nichts zu tun habe? Die Antwort vom Jobcenter in Bochum darauf ist ziemlich eindeutig:



„Nein, dafür ist die Auslegung des Begriffs ‚religiöse Gründe‘ zu eng gefasst“, sagt Jobcenter-Bochum-Sprecher Johannes Rohleder. „Ungeachtet dessen legen es das Recht auf freie Religionsausübung und nicht zuletzt die Höflichkeit nahe, in begründeten Fällen einen Termin um einen oder zwei Tage zu verschieben.“