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Bürgergeld: Mann bekommt Bescheid vom Jobcenter – dann folgt der Behörden-Wahnsinn

Ein Bürgergeld-Empfänger bekam einen ungültigen Bescheid vom Jobcenter. Dann ging der Wahnsinn für ihn los.

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Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, kommt in Deutschland um Bürokratie kaum herum. Klar, ganz ohne geht’s nicht. Wenn aber ein Empfänger nach einem fehlerhaften Bescheid monatelang auf eine Antwort warten muss, läuft meistens etwas kräftig schief.

Das findet nicht nur der Bürgergeld-Empfänger, sondern jetzt auch ein Gericht, das über einen Fall aus dem Kreis Harz entschieden hat. Natürlich können wir jetzt sagen: Alles nur ein Einzelfall. Dieser steht aber exemplarisch für den Behörden-Wahnsinn mit dem sich etliche Empfänger herumschlagen müssen.

Bürgergeld: Erst Widerspruch dann Funkstille

Der Fall geht zurück auf den 5. Mai 2022. Damals hatte ein Mann aus dem Kreis Harz gegen seinen Bescheid vom Jobcenter Widerspruch eingelegt. Der Grund: Er lebt mit seiner Mutter zur Miete, trotzdem hatte das Jobcenter seine Kosten für Unterkunft und Heizung nicht anerkannt.

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Der Widerspruch flatterte beim Jobcenter noch am selben Tag ein, berichtet das Portal „hartzIV.org“ am Donnerstag (10. August). Dann Funkstille. Monatelang.

Bürgergeld-Empfänger klagt vor Gericht

Im September wurde es dem Empfänger dann zu bunt und er reichte eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht in Magdeburg ein. Das musste dann – Achtung – ganze zwei Mal bei den Behörden im Kreis Harz um Stellungnahme bitten. Erst am 13. Januar 2023 gab es ein Lebenszeichen vom Jobcenter.

In der Antwort verwies die Behörde auf „langfristige Abwesenheiten und Verluste von Mitarbeitern“, zitiert „hartzIV.org“. Diese hätten zu einer Neuaufteilung von Akten geführt. Unterm Strich war das Amt also wegen Personalmangel einfach überfordert.

Das Gericht stimmte dem Bürgergeld-Empfänger trotzdem zu. Es sei nicht in angemessener Frist über den Widerspruch entschieden worden, heißt es in der Urteilsbekundung. Eine Antwort innerhalb von drei Monaten wäre laut dem Gericht angemessen gewesen. Der angegebene Personalmangel reichte den Richtern auch nicht als Grund für eine Fristüberschreitung aus.



Derzeit klagen viele Jobcenter über ihre personelle Situation. Es bleibt zu hoffen, dass es bei der Klage bei einem Einzelfall bleibt. Das muss sich natürlich aber erst zeigen.