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Erhalten Bürgergeld-Empfänger den teuren Führerschein umsonst? Das steckt hinter der Neid-Debatte im Netz

Wer heute seinen Führerschein macht, muss tief in die Tasche greifen. Nun gibt es eine Neid-Debatte im Netz um Bürgergeld-Empfänger:

Wer heute seinen Führerschein macht, muss tief in die Tasche greifen. Für Empfänger des Bürgergelds werden die Kosten unter Voraussetzungen übernommen.
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Führerscheine sind der Schlüssel zur Freiheit auf der Straße, die Eintrittskarte zum Abenteuer und der Ausweis für den ultimativen Fahrgenuss (mehr zu Führerschein-Änderungen findest du hier). Doch wie bekommt man als Bürgergeld-Empfänger den begehrten „Lappen“ für die Welt auf vier Rädern?

Von nervenaufreibenden Prüfungen bis hin zu abenteuerlichen Fahrstunden – der Weg zum Führerschein ist eine Reise voller Hindernisse. Eine der größten Hürden ist wohl der finanzielle Faktor. In den Sozialen Netzwerken wird diskutiert, dass der Führerschein zum „Luxusgut“ wird, Empfänger des Bürgergelds diesen aber einfach kostenlos bekommen. Was ist dran?

Führerschein-Kosten steigen in die Tausende

Der ADAC hat die Kosten des Führerscheins einmal genauer unter die Lupe genommen. Die Gesamtkosten für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B für PKWs variieren erheblich. Wenn man bei jedem Kostenfaktor – wie Grundbetrag, Übungs- und Sonderfahrten, Erste-Hilfe-Kurs oder Führerscheinantrag – den niedrigeren Wert annimmt und der Prüfling die praktische Prüfung bereits nach zehn Übungsstunden erfolgreich besteht, belaufen sich die Kosten auf etwa 2.100 Euro.

+++ In Italien wird das Bürgergeld auf 0 Euro gestrichen +++

Im Gegensatz dazu, wenn man von den höheren Werten ausgeht und der Fahrschüler 25 Ausbildungsstunden benötigt. Dann summieren sich die Ausgaben auf rund 4.450 Euro. Und: Wer die Prüfung nicht beim ersten Anlauf besteht, muss nochmal Geld in die Hand nehmen.

Bürgergeld: „Hilfebedürftigkeit wird beendet“

Ein Nutzer auf Twitter (jetzt X) beschreibt das als „dickes Brett für junge Menschen“. Und stellt in seinem Tweet einen Vergleich mit Bürgergeld-Empfängern an, die die Kosten vom Steuerzahler angeblich erstattet bekämen.

Doch von einer unfairen Behandlung kann man in diesem Fall wohl kaum sprechen, meint die Bundesagentur für Arbeit. „Der Führerschein wird nur dann bewilligt, wenn die Förderung angemessen und notwendig ist und dadurch eine Arbeit aufgenommen werden kann“, erklärt die Arbeitsagentur auf Anfrage. So könne der Bürgergeldbezug verringert oder beendet werden, was das Grundsicherungssystem insgesamt entlaste.

Dem pflichtet auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverband, bei. „Es geht nicht nur darum, dass sich die Jobchancen verbessern, sondern die Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme beendet wird“, so Schneider.

Bürgergeld: Das musst du für eine Kostenübernahme tun!

Die Entscheidung also, wem die Kosten für den Führerschein erstattet werden, ist nicht willkürlich. „Die Förderung muss zur Anbahnung/Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder betrieblichen/schulischen Ausbildung notwendig sein“, betont dazu die Arbeitsagentur. Dies gilt in verschiedenen Situationen, beispielsweise aufgrund der Lage des Wohnortes und des Fehlens öffentlicher Verkehrsmittel, was den Führerschein zur Erreichung des Arbeitsplatzes notwendig macht.

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Ebenso kann die geplante Tätigkeit selbst, wie beispielsweise die Arbeit als Kurierfahrer, einen Führerschein voraussetzen, so eine Sprecherin der Arbeitsagentur.


Mehr dazu:


Um gefördert zu werden, musst du die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen (mehr dazu hier). Das Amt prüft dann jeden Antrag individuell – Unterlagen wie der Arbeitsvertrag müssen in den meisten Fällen vorgelegt werden. Wichtig: „Bei der Förderung aus dem Vermittlungsbudget handelt es sich um eine Ermessensleistung, das heißt die Förderentscheidung trifft das Jobcenter im Einzelfall“, betont die Sprecherin weiter. Einen (Rechts)Anspruch auf eine Förderung gebe es nicht. Die Arbeitsagentur konnte keine Auskunft darüber geben, wie viele Führerscheine von den Jobcentern pro Jahr bezahlt werden.