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Bürgergeld: Muss das Jobcenter dir einen Führerschein bezahlen?

Aufgrund der hohen Kosten ist für Bürgergeld-Empfänger an einen Führerschein nicht zu denken. Doch er könnte ihnen bezahlt werden.

Buergergeld
© IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Auch wenn frühere Hartz 4-Empfänger mit dem Bürgergeld nun etwas mehr Geld in der Tasche haben, leben sie dennoch weitestgehend von der Hand in den Mund. Große Entbehrungen sind so gut wie nicht möglich – an einen Führerschein ist zum Beispiel so gar nicht zu denken.

Doch gerade der Führerschein könnte ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bedeuten. Rund 1,2 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben keine Ausbildung – was, wenn der Führerschein sie aus der Erwerbslosigkeit führt? Ein Gedanke, den viele Jobcenter teilen. Deswegen machen sie es den Beziehern oftmals möglich. Doch wie kommt man als Bürgergeld-Empfänger an den Lappen?

Bürgergeld: Führerschein ist als Sonderbedarf möglich

Auch wenn es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, ist eine Übernahme der Kosten für den Führerschein als Sonderbedarf durchaus denkbar, wenn der Führerschein zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit besteht. Das muss jedoch beantragt werden.

Wie ist der Antrag zu stellen? Der Gesetzgeber hat kein konkretes Verfahren hierfür vorgesehen. Wer einen Führerschein als Sonderbedarf beantragen will, sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vereinbaren. Im Anschluss wird ein entsprechender Antrag gefertigt, in dem die Gründe klar dargestellt werden. Konkret muss hier der Zweck der Weiterbildung gemäß den Leistungen der Eingliederung dargelegt werden. Wer bereits ein Jobangebot hat, sollte dieses in Schriftform zum Gespräch mitbringen. Hat der künftige Arbeitgeber die Erfordernis und Zusage bereits schriftlich zugesagt, sollte auch dieses Schreiben mitgebracht werden.

Welche Unterlagen sind wichtig?

  • Auflistung der Kosten (z.B. Angebot der Fahrschule)
  • Nachweis, dass die Kosten nicht selbst getragen werden können
  • Wenn vorhanden: Zusage des potentiellen Arbeitgebers


Wie sind die Erfolgsaussichten? Das kann nicht vorausgesagt werden. Einige Behörden sind “großzügiger”, andere wieder sehr zurückhaltend. Doch gibt es auch Positivbeispiele, wie das Jobcenter Ostholstein. Die Behörde hat in einem Jahr rund 1,3 Millionen Euro für Führerscheine und sogar für PKW ausgegeben und konnte somit die Jobchancen der Leistungsberechtigten enorm steigern.