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AfD: Verfassungsschutz erreicht wichtiges Urteil – Parteichef Chrupalla „überrascht“

AfD: Verfassungsschutz erreicht wichtiges Urteil – Parteichef Chrupalla „überrascht“

AfD: Verfassungsschutz erreicht wichtiges Urteil – Parteichef Chrupalla „überrascht“

AfD: Verfassungsschutz erreicht wichtiges Urteil – Parteichef Chrupalla „überrascht“

AfD: Verfassungsschutz erreicht wichtiges Urteil – Parteichef Chrupalla „überrascht“

Der rasante Aufstieg der AfD

Seit 2013 gibt es die Alternative für Deutschland (AfD). Seit ihrer Gründung hat die rechtspopulistische Partei einen rasanten Aufstieg hingelegt.

Keine guten Nachrichten für die AfD! Ein wichtiges Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hat heute die Reihen der Partei erschüttert.

Denn die AfD ist nun als sogenannter Verdachtsfall eingestuft – das hat Konsequenzen. In der Partei ist man von dem Urteil überrascht.

AfD: Partei als Verdachtsfall eingestuft

Es ist ein harter Schlag für die AfD. Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Partei als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz eingestuft werden darf.

Das heißt, dass die Behörde die Partei nun mit geheimen nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und V-Leute anwerben darf. Personen dürfen observiert und in bestimmten Fällen sogar die Telekommunikation überwacht werden.

AfD-Chef Tino Chrupalla zeigt sich von dem Urteil überrascht: „Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, sagte er am Dienstagabend in Köln. Natürlich sei er auch enttäuscht. „Ist ja ganz klar.“

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Das ist die AfD:

  • Die Alternative für Deutschland wurde 2013 als EU-skeptische und rechtsliberale Partei gegründet.
  • Seit der Flüchtlingskrise 2015 ist die Partei ideologisch immer weiter nach rechtsaußen gerückt.
  • Im Jahr 2017 gelang der AfD der Einzug in den Bundestag.
  • Mit Jörg Meuthen, Frauke Petry und Bernd Lucke sind schon drei Ex-Vorsitzende aus der Partei ausgetreten.

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AfD: Partei kann in Berufung gehen

Die Begründung des Kölner Verfassungsgericht für die Einstufung: Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

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Chrupalla kündigte an, man werde nun prüfen, inwieweit man gegen das Urteil vorgehen werde. Zudem sagte er: „Wir werden jetzt in interne Revision auch bei uns gehen.“ (dpa mit evo)