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AfD erlebt Rekord-Aufschwung – doch geht es der Partei bald an den Kragen?

Seit Wochen erlebt die AfD einen Aufschwung bei Umfragen. Aber kommt bald ein Verbot der Partei? Zeichen dafür seien eindeutig.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Der rasante Aufstieg der AfD

Seit 2013 gibt es die Alternative für Deutschland (AfD). Seit ihrer Gründung hat die rechtspopulistische Partei einen rasanten Aufstieg hingelegt.

Seit Wochen erlebt die AfD einen raketenhaften Aufstieg. Auf ganze 17 Prozent kommt die rechtspopulistische Partei bei der aktuellen Forsa-Umfrage. Damit hat sie die Grünen abgehängt und ist auch auf dem Weg, die SPD einzuholen.

Aber findet der Umfrage-Aufschwung der Partei bald ein Ende? Wie aus einer aktuellen Analyse hervorgeht, gäbe es Voraussetzungen für ein Partei-Verbot der AfD. Die Partei sei in einigen Punkten verfassungswidrig.

AfD verfassungswidrig?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht Voraussetzungen für ein Verbot der AfD. In einer aktuellen Analyse des Instituts heißt es, die Partei gehe „zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele“ aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, „ihre rassistischen national-völkischen Positionen auch im öffentlichen und politischen Raum“ weiter auszubauen. So bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Staatliche und politische Akteure sollen jetzt entsprechend handeln. Es sei von großer Bedeutung für die Verteidigung der Menschenrechte, da die Gefahr durch die AfD in der gesamten Gesellschaft zunimmt. Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, „wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen“.

AfD: Wann ist eine Partei verfassungswidrig?

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die durch ihre Ziele versuchen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt.


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Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele der Partei nicht völlig aussichtslos erscheinen. Gerade bei der Bundestagswahl 2021 wurde deswegen die AfD für ihr Parteiprogramm kritisiert. Besonders in einigen Punkten wie mehr Grenzkontrollen oder einem EU-Austritt Deutschlands wurde das AfD-Programm in die Zange genommen. (mit dpa)

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