Veröffentlicht inPanorama

Gericht beschließt: Beleidigungen bei Whatsapp sind erlaubt – aber nur für diese Kontakte

Gericht beschließt: Beleidigungen bei Whatsapp sind erlaubt – aber nur für diese Kontakte

whatsapp.jpg
Beleidigungen bei Whatsapp sind erlaubt. Für Familienmitglieder. Foto: dpa
  • Innerhalb des engsten Familienkreises ziehen Äußerungen über Dritte keine rechtlichen Folgen nach sich
  • Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Ursprung dieses Beschlusses war ein Familienstreit

Frankfurt am Main. 

Ein Familienstreit bei Whatsapp ist vor einem Gericht gelandet: Das urteilte: An Familienmitglieder dürfen andere Nachrichten gesendet werden, als gegenüber anderen Kontakten. Das gilt auch für Beleidigungen.

Auch anscheinend diffamierende Äußerungen über andere Familienmitglieder müssen nicht zwingend rechtliche Folgen haben

Geschehen diese Äußerungen im engsten Familienkreis, sind keine Konsequenzen zu befürchten. Dabei ist es egal, ob sie elektronisch oder mündlich geschehen.

Ein Mann klagte gegen seine Schwiegermutter

Worum ging es?

Ein Mann klagte vor Gericht gegen seine Schwiegermutter, dass sie sie bestimmte Äußerungen gegen ihn nicht mehr verbreiten durfte. Das Gericht lehnte seine Klage allerdings zurück.

Anfang 2016 hatten er und seine Frau eine heftige Auseinandersetzung, bei welcher sich der gemeinsame Sohn im gleichen Zimmer befand.

Seine Frau filmte die ausschlaggebende Tat

Als dieser den Raum nicht freiwillig verlassen wollte, packte der Vater seinen Sohn am Nacken und schubste ihn leicht von hinten aus dem Raum.

Seine Ehefrau filmte die Tat und schickte das Video ihrer später angeklagten Mutter.

Die Mutter fertige ein „Protokoll über Misshandlungen“

Diese fertigte daraufhin ein „Protokoll über Misshandlungen“ an, in welchem sie mehrere solcher Verhaltensweisen des Schwiegersohns auflistete.

Sowohl das Protokoll als auch das Video schickte sie an ihre Schwester, mit der Bitte alles auch an die gemeinsame Mutter weiterzuleiten.

————————————

• Mehr Themen:

Krankheitsdrama bei den Wollnys: Silvia unter Tränen – „Will einfach nur zusammenbrechen“

Barbara Schöneberger teilt Nacktvideo: Fans sind entsetzt – „Total geschmacklos“

Hunde-Halterin warnt: „Wegen dieses Fehlers bei der Fütterung musste mein Tier sterben!“

————————————-

Er forderte ein Verbot gegen die Äußerungen gegen ihn

Sie erhob Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung gegen ihn und legte dem Jugendamt und der Kriminalpolizei ihre Aufzeichnungen vor.

Der Mann forderte vor Gericht, dass seine Schwiegermutter zahlreiche in dem „Protokoll“ verfasste Aussagen nicht weiter behaupten und verbreiten dürfe.

Seine Klage und Beschwerde wurden abgelehnt

Gegen die Ablehnung des Antrages reichte er eine Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, welche ebenfalls zurückgewiesen wurde.

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass es sich bei den Äußerungen um „privilegierte Äußerungen“ handelte. Sie seien in einem „ehrschutzfreien Raum“ gefallen und daher nicht rechtswidrig.

Der engste Familienkreis ist ein Bereich der vertraulichen Kommunikation

Innerhalb des engsten Familienkreises besteht demnach ein Bereich der vertraulichen Kommunikation, welcher dem Ehrenschutz vorgeht.

Dadurch soll ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in welchem man sich mit seinen Verwandten frei aussprechen darf, ohne rechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

„Äußerungen gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit(…) genießen in solchen (…) Vertraulichkeitsbeziehungen einen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes.