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Verkehr: Keine Anschnallpflicht! Für diese Personen gilt Sonderregel

Anschnallen im Verkehr kann Leben retten. Deswegen ist das Anschnallen auch Pflicht. Doch es gibt auch Ausnahmen.

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Autofahrer, aufgepasst! Im Verkehr ist das Anschnallen einer der wichtigsten Sachen, um für Sicherheit zu sorgen. Häufig hat der Anschnallgurt bei einem Unfall Menschenleben gerettet – und deswegen ist er Pflicht. Wer nicht angeschnallt ist, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch es gibt Ausnahmen.

Die Anschnallpflicht in Deutschland besteht seit 48 Jahren. Neben Bußgeld kann das Unangeschnallt-Sein auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Wie das Online-Portal „Chip.de“ berichtet, müssen seit 1984 auch alle Beifahrer angeschnallt sein.

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Verkehr: Schrittgeschwindigkeit befreit von Anschnallpflicht

Es gibt aber auch Personen, die sind von dieser Pflicht ausgenommen. Sie müssen keine Strafen befürchten, wenn sie ohne Anschnallgurt von der Polizei erwischt werden. Wenn du mit Schrittgeschwindigkeit einparkst und rangierst, kannst du das ohne Sicherheitsgurt tun.


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Auch Fahrgäste in Linienbussen, in dem auch Stehplätze vorhanden sind, sind von der Anschnallpflicht befreit. Das gleich gilt auch für die Personen, die den Bus steuern. Während im Linienverkehr keine Anschnallpflicht besteht, gilt seit 1999 in Reisebussen eine Gurtanlegepflicht. Ausnahmen gibt es, wenn man auf die Toilette muss.

Jeder fünfte Verkehrstote war nicht angeschnallt

Begleitpersonen von betreuungsbedürftigen Gruppen, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen, müssen sich ebenfalls nicht anschnallen. Paket- und Postboten sind ebenfalls nicht dazu verpflichtet, weil sie häufig das Fahrzeug verlassen müssen.


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Wie eine Auswertung des Auto Club Europa (ACE) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) von 2016 ergab, war jeder Fünfte Verkehrstote nicht angeschnallt. Der Sicherheitsgurt kann also Leben retten.