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Verdi und EVG mit Mega-Streik – werde ich weiterbezahlt, wenn ich selbst streike?

Verdi ruft erneut zum Streik auf. Doch wird man eigentlich weiterbezahlt, wenn man in den Arbeitskampf tritt? Wir haben die Antwort für dich.

© IMAGO / Jürgen Held

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) legen Deutschland komplett lahm! Am Montag (27. März) geht vor allem im Verkehrssektor nichts mehr. Doch werde ich eigentlich bezahlt, wenn ich selbst streike?

Verdi ruft zum Arbeitskampf auf! Tausende Beschäftigte legen am Montag ihre Arbeit nieder. Weder Busse noch Bahnen oder Züge fahren und auch die Flugzeuge bleiben am Boden. Viele Pendler greifen dann aufs Auto zurück – es droht der Mega-Stau! Auf welchen Autobahnen es besonders schlimm wird, liest du hier.

Verdi gibt Antwort auf Frage

Für Pendler ist der Streik also sehr ärgerlich. Und für die betroffenen Arbeitgeber natürlich auch. Immerhin geht ihnen so Umsatz durch die Lappen, Chaos droht. Muss der Arbeitgeber für Streikzeiten eigentlich das Gehalt weiterzahlen? Auf seiner Webseite gibt Verdi Aufschluss über die Frage, die sich wahrscheinlich schon der ein oder andere gestellt hat. Die Antwort lautet: Nein.

„Der Arbeitgeber kann (muss nicht) für Streikzeiten das Gehalt kürzen. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik verrechnen“, heißt es auf der Webseite von Verdi.

Verdi: Kündigung oder Abmahnung wegen Streik?

Eine Abmahnung oder Kündigung kannst du übrigens nicht kassieren, wenn du streikst. Wer streikt, macht von einem Grundrecht Gebrauch, heißt es auf der Internetseite der Rechtsschutz GmbH. Demnach darfst du nicht von deinem Arbeitgeber gemaßregelt werden. Während eines Streiks sind die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aufgehoben. Sie bestehen erst dann wieder, wenn der Streik vorbei ist.


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Wenn du dich also an einem Streik beteiligst, dann gilt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung nicht. Deswegen kannst du auch keine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten. Eine solche Abmahnung ist unwirksam. Dasselbe gilt, wenn du nach Ende des Streiks eine Kündigung wegen Teilnahme am Streik erhältst. Auch diese ist unwirksam. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, Mitglied der Gewerkschaft zu sein, denn diese gewährt bei Bedarf kostenlosen Rechtsschutz.