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Urlaub in Italien: Fast 2.000 Euro Bußgeld drohen – dabei darf es in Deutschland jeder

Im Italien-Urlaub ist Vorsicht geboten! Dort droht dir ein fieses Bußgeld für eine Sache, die hierzulande erlaubt ist.

© IMAGO / Wolfilser

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Du planst einen Urlaub in Italien? Dann solltest du dich jetzt vor einer fiesen Bußgeld-Falle in Acht nehmen. Was in Deutschland jeder machen darf, kann dort nämlich ganz schön teuer werden!

Das liegt daran, dass in Italien andere Gesetze gelten als hierzulande. Betroffen sind all diejenigen, die mit Autos und Co. im Urlaub unterwegs sind.

Urlaub in Italien: DAS ist verboten

Wie der ADAC berichtet, darfst du in Italien bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht nutzen. Konkret gilt das für den Zeitraum vom 16. Mai bis 15. Oktober.

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Dort dürfen in dieser Zeit keine Reifen verwendet werden, deren Geschwindigkeitsindex unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebenen Wert liegt. Um vor deinem Urlaub in Italien herauszufinden, ob die eigenen Reifen zulässig sind, muss der auf den Reifen angegebene Geschwindigkeitsindex mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkten Index abgeglichen werden.

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Vergehen hat teure Konsequenzen

Das Verbot betrifft sämtliche Kraftfahrzeuge sowie deren Anhänger. Lediglich Motorräder sind davon ausgenommen. Es gilt nicht nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Für Deutsche, die in Italien Urlaub machen, kann das schnell zum Verhängnis werden.


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Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird nach dem italienischen Straßenverkehrsgesetz mit einem Bußgeld zwischen 431 und 1.734 Euro geahndet. Der Urlaub in Italien kann also im Zweifel ganz schön teuer werden und fast 2.000 Euro mehr kosten als geplant. Außerdem kann eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs sowie eine anschließende Nachuntersuchung angeordnet werden.