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Unwetter-Schäden an Haus, Auto und Co.: Wann zahlt welche Versicherung?

Wenn ein Unwetter wie Tief „Lambert“ über das Land zieht, entstehen erhebliche Schäden an Haus, Auto und Co. Was du jetzt wissen musst.

© IMAGO/Hartenfelser

Die heftigsten Wetterlagen in Thüringen seit 1990

Dauerregen, Sturm oder Rekord-Hitze: Das waren die heftigsten Wetterlagen in Thüringen seit 1990.

Das Tief „Lambert“ sorgte vor allem am Donnerstag (22. Juni) für heftige Unwetter in Deutschland – Überschwemmungen, Tornados und riesige Hagelkörner waren angesagt! In vielen Bundesländern war Land unter. Es entstand einiges an Schäden. Doch wann kommt eigentlich die Versicherung für solche Zerstörungen auf?

Vollgelaufenen Keller, abgedeckte Dächer und beschädigte Autos: Das ist oft die Bilanz von schweren Unwettern. Stürme können eine Menge Schäden verursachen – so auch Tief „Lambert“. Am Ende des Tages müssen die Schäden dann auch wieder behoben werden.

Drei wichtige Versicherungen

Bei Unwetterschäden springen im Wesentlichen drei unterschiedliche Versicherungen ein: die Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung und beim Auto die Teilkaskoversicherung.

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Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Dazu gehören abgedeckte Dächer oder auch umgekippte Schornsteine. Und auch durch einen Blitzeinschlag oder einen umgestürzten Baum entstandene Folgeschäden werden meist von dieser Versicherung abgedeckt.

Versicherung so schnell wie möglich kontaktieren

Die Elementarschadenversicherung zahlt Schäden durch Hochwasser, starke Regenfälle oder aufsteigendes Grundwasser. Mit der Teilkaskoversicherung hingegen werden Unwetterschäden am Auto abgedeckt – zum Beispiel Beulen. Wenn der Baum allerdings vom eigenen Grundstück auf das Auto gekracht ist, muss der Besitzer des Baumes nachweisen, dass der Baum stets gesichert und gesund war. Das sollte regelmäßig dokumentiert werden.


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Im Schadensfall solltest du dich schnellstmöglich an deine Versicherung wenden. Außerdem solltest du alle entstandenen Schäden dokumentieren. Als ersten Schritt solltest du jedoch zunächst Maßnahmen treffen, um den Schaden zu begrenzen. Ist das Fenster zum Beispiel zerstört, dann solltest du es versuchen abzudichten. Wenn du deine Versicherung kontaktiert hast, solltest du die notwendigen Reparaturen immer erst in Abstimmung mit der Versicherung veranlassen.