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Sparkasse, Postbank und Co.: Vorsicht bei Rückforderungen! Banken dürfen dein Konto kündigen

Sparkasse, Postbank und Co.: Vorsicht bei Rückforderungen! Banken dürfen dein Konto kündigen

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Sparkasse, Postbank und Co.: Vorsicht bei Rückforderungen! Banken dürfen dein Konto kündigen

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Kunden von Sparkasse, Postbank oder anderen Volksbanken sollten genau hinsehen. Sie werden seit geraumer Zeit gefragt, ob sie den Geschäftsbedingungen ihrer Banken zustimmen. Außerdem können sie zuviel gezahlte Gebühren zurückfordern.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April. Das Gericht hatte in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken und Sparkassen bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Wer dadurch gebühren bezahlt hat, denen er gar nicht zugestimmt hat, kann diese zurückfordern.

Kunden von Sparkasse, Postbank und Co. müssen jetzt mit Konto-Kündigung rechnen

Doch was passiert eigentlich, wenn man den AGB nicht zustimmt?

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„Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten“, erklärt ING-Deutschland-Chef Nick Jue gegenüber „RTL“. „Bei Kunden, die nicht zustimmen, behalten wir uns in einem letzten möglichen Schritt eine Kündigung der Konten vor.“

Sparkasse bildet die einzige Ausnahme in den Fällen

Und genau so gehen ziemlich alle Banken und Sparkassen vor. Die Verbraucherzentrale betont, dass Banken durchaus das Recht haben, die Konten zu kündigen, wenn das vertraglich so festgehalten ist.

Die Bank könnte zum Beispiel auch das Konto kündigen, wenn man als Kunde nach dem BGH-Urteil zu viel gezahlte Kontogebühren zurückfordert. Nur bei der Sparkasse geht das so einfach nicht.

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Diese dürfen ihren Kunden nur wegen des Vorliegens eines sachlichen Grundes kündigen. Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall.

Musterfeststellungsklagen gegen Kölner und Berliner Sparkasse eingereicht

Zuletzt kam es allerdings bei der Sparkasse Köln-Bonn und der Berliner Sparkasse zu Vorfällen, in denen sich beide Banken weigerten, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen.

„Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Die Gerichte sollen demnach prüfen, ob die beiden Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Verbraucherzentrale hatte bereits in der Vergangenheit mit Klagen im Gebührenstreit gedroht. (fb/dpa)