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Sparkasse: Viele Kunden verlieren Geld – so können sie es sich von der Bank zurückholen

Dreiste Betrüger räumen Sparkassen-Kunden die Konten leer. In bestimmten Fällen muss die Bank dir dein Geld komplett zurückerstatten.

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Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Pass gut auf, wenn du eine vermeintliche E-Mail von der Sparkasse bekommst!

Immer wieder wird gewarnt – doch noch immer fallen zahlreiche Kunden auf betrügerische Phishing-Mails herein. Wer seine Bankdaten nichtsahnend an die Kriminellen übergibt, die sich beispielsweise als Mitarbeiter der Sparkasse ausgeben, hat am Ende oft nichts übrig außer ein leergeräumtes Konto.

Doch unter einer bestimmten Voraussetzung ist es möglich, sich den entwendeten Betrag zurückerstatten zu lassen.

Sparkasse: Kunde verliert 43.000 Euro

Am Beispiel eines Verfahrens vom Januar 2023 am Landgericht Köln lässt sich das verdeutlichen. Ein Kunde der Sparkasse erhielt eine Phishing-Mail – Betreff: „Finanzportal Sparkasse“. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Sparkassen-Mitarbeiter telefonisch bei ihm. Er forderte ihn auf, via Push-TAN-Verfahren einigen aktualisierten AGBs zuzustimmen. Weigere er sich, könne er seine Girokarte nicht weiter nutzen. Der ahnungslose Kunde willigte ein.

Einige Tage später folgte die böse Überraschung: Auf seinem Konto fehlten rund 43.000 Euro – mehr als 100-mal wurde ohne seine Autorisierung Geld abgehoben.

Von einer Rückerstattung des Geldes wollte die Sparkasse zunächst jedoch nichts wissen. Schließlich habe der Kunde ja selbst fahrlässig gehandelt und sei auf die Betrugsmasche hereingefallen. Doch das Landgericht Köln sah das anders – denn die Sparkasse hatte die Geldtransaktionen, die ohne Autorisierung des Inhabers stattgefunden hatten, ja tatsächlich erst durchgeführt.

Anwalt erklärt, wann du dein Geld zurückbekommst

„Banken und Sparkassen müssen den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen durchgeführt haben, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert gegenüber dem Portal „anwalt.de“ klar. „Kunden haften nur, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Die Anforderungen des Gesetzgebers an grobe Fahrlässigkeit sind jedoch hoch. Zudem muss die Bank die grobe Fahrlässigkeit nachweisen.“


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Die Entscheidung des Kölner Landgerichts: Die Sparkasse muss dem betrogenen Kunden die gesamten 43.000 Euro zurückzahlen.