2024 ist ein Schaltjahr, das bedeutet, dass der Februar ausnahmsweise 29 Tage hat. Das dürfte besonders jene freuen, die am 29. Februar Geburtstag haben. Sie können nur alle vier Jahre richtig feiern.
+++Amazon Prime, Netflix, Spotify: Radikale Änderung! Kunden sollten jetzt reagieren+++
Noch etwas anderes passiert allerdings ebenfalls in diesem Monat. Und zwar ändern sich die Abonnements bei Amazon Prime und Spotify. Aber das ist noch nicht alles.
Schaltjahr, Amazon Prime, Spotify & Co:
Ab dem 5. Februar wird nämlich Werbung beim Amazon-Streamingdienst eingeführt. Und damit ändern sich auch die Preise. Wer keine Werbung sehen will, muss dann 2,99 Euro mehr im Monat zahlen.
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Ähnlich läuft es auch bei Spotify ab. Seit Januar haben sich die Preise für die Abos geändert. So sind ab sofort 17,99 Euro für ein Premium Family Abo fällig, 10,99 Euro für eine Einzelperson und 14,99 Euro für zwei. Im Februar läuft allerdings auch die Frist ab, bis zu der Kunden den Preisänderungen widersprechen können. Bis zum 28. Februar müssen Abonnenten zustimmen, sonst wird ihnen das Abo gekündigt.
Weitere Änderungen im Februar 2024
Ersatzfreiheitsstrafe
Wer sein Bußgeld nicht zahlt, muss in Höhe der Geldstrafe Hafttage absitzen. Aber das ändert sich im Februar 2024. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wird ab dann halbiert.
Medikamente
Ähnliches Spiel bei der Zuzahlung zu Medikamenten. Bisher mussten Patienten immer den gleichen Betrag pro Packung zahlen – ungeachtet der Größe oder des Inhalts. Ab Februar wird die Höhe der Zuzahlung allerdings anhand der Verpackungsgröße berechnet.
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Fleisch
Ab Februar muss die Herkunft von losem Schwein-, Ziegen-, Schaf oder Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Dabei geht es sowohl um den Zuchtort als auch um den Ort der Schlachtung. Sollte beides im gleichen Land erfolgt sein, genügt das Wort „Ursprung“ als Kennzeichnung. Somit soll vor allem die Herkunft aus Deutschland hervorgehoben werden. Bei Hackfleisch und Fleisch-Abschnitten reicht sogar „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ – hier kommt es nicht auf das Land an.
Heizung
Ab dem 27. Februar können Immobilienbesitzer eine Förderung für klimafreundliche Heizungen beantragen. Dafür gibt es einen Zuschuss. Vorab können sie sich bereits ab dem 1. Februar dafür bei der Förderbank KfW registrieren.