Veröffentlicht inVermischtes

Kurz nach seinem Einkauf bei Rewe merkte es ein Kunde – prompt teilte er seine Wut

Ein Rewe-Kunde bemerkt nach seinem Einkauf eine Abweichung beim Produktinhalt. Jetzt äußert sich das Unternehmen zu seinen Vorwürfen.

© IMAGO / PicturePoint

Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Rewe bietet seinen Kunden zahlreiche Produkte an. Die Verpackungen verraten ihnen nicht nur den Hersteller, die Produktbezeichnung und das MHD, sondern auch die Masse. Genau die hat ein Verbraucher jetzt genauer unter die Lupe genommen.

Er hat seinen Brokkoli von Rewe abgewogen. Die Wage zeigt ein Ergebnis von knapp über 470 Gramm an. Laut Verpackung sollen es allerdings 500 Gramm sein. Der User wütet daraufhin in den sozialen Medien.

Rewe-Kunde wütet im Netz

Auf Facebook verfasst er einen Post mit den Worten: „Hallo Rewe, bisschen arg wenig Brokkoli für die aufgedruckten 500 Gramm, oder? Auch wenn unsere Waage nicht geeicht ist, soviel Abweichung hat sie sicherlich nicht.“ DER WESTEN hat daraufhin bei Rewe nachgefragt, wie es zu solchen Abweichungen kommen kann.

+++ Auch interessant: Ich hab das erste Mal mit Rewe Pay gezahlt – plötzlich sah ich rot +++

Ein Pressesprecher erklärte daraufhin: „Das angegebene Gewicht bezieht sich auf den Zeitpunkt des Abpackens. Daher ist der Lieferant für die korrekte Gewichtsangabe verantwortlich. Gerade bei Naturprodukten mit hohem Wassergehalt kommt es automatisch zu Verdunstung und damit zu einem sukzessiven Gewichtsverlust, je nach Lagerungsbedingungen (im Markt und bei den Kund:innen) höher oder niedriger.“ Doch wie hoch dürfen solche Abweichungen eigentlich sein?

+++ Passend dazu: Rewe mit großer Neuerung – Penny gibt klares Statement ab +++



Das musst du über die Abweichung wissen

Nach Angaben des Rewe-Sprechers muss der durchschnittliche Inhalt aller Packungen zusammen mindestens so viel wiegen, wie auf der Packung angegeben ist. Einzelne Packungen dürfen auch weniger als – in diesem Fall 500 Gramm – wiegen. Maximal zwei Prozent der Packungen dürfen die technische Untergrenze 1 (TU1) unterschreiten. Die TU1 hängt vom Füllgewicht oder -volumen ab und wird durch die Fertigpackungsverordnung festgelegt.


Hier mehr lesen:


Bei einer Nennfüllmenge von 500 Gramm entspricht die TU1 drei Prozent davon, also 485 Gramm. Diese Grenze darf nur in zwei Prozent der Packungen unterschritten werden. Doch dann gibt es final die zweite technische Untergrenze (TU2) – die darf überhaupt nicht unterschritten werden. Die liegt doppelt so weit unter der Nennfüllmenge wie die TU1.

Im Fall des Rewe-Brokkoli liegt die TU1 insgesamt 15 Gramm unter der Nennfüllmenge bei 485 Gramm – die TU2 liegt somit weitere 15 Gramm darunter bei 470 Gramm. Genau so, wie es die Waage des Rewe-Kunden angezeigt hat. „Das vorliegende Produktgewicht liegt im Toleranzbereich“, so das Fazit des Supermarktes.