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Rewe, Aldi und Co: Insekten stecken bereits in diesen Produkten

Laut EU-Verordnung dürfen Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden – doch das ist bei vielen Produkten schon lange der Fall…

Rewe
© Imago / Eibner

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Dieses Thema sorgt seit Wochen für Aufruhr: Insekten in Lebensmitteln bei Rewe, Aldi und Co. Laut einer neuen EU-Verordnung dürfen nun auch die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer in Produkten verarbeitet werden – beides meist in pulverisierter oder getrockneter Form.

Was für viele Kunden nun einen Ekel-Alarm auslöst, ist in der Lebensmittelindustrie allerdings nichts völlig Neues. Schon seit längerer Zeit werden bei der Produktion einiger Produkte Insekten verwendet. Und die sind gar nicht mal so unbekannt!

Insekten bei Rewe, Aldi und Co. bereits im Regal

In den meisten Fällen sind die verarbeiteten Insekten unter der Bezeichnung des Farbstoffs E 120 versteckt. Das sogenannte „rote Karmin“ wird aus ausgekochten und zerquetschten Scharlachschildläusen gewonnen. Der rote Farbstoff wird anschließend in Süßigkeiten oder Kosmetikartikeln weiterverarbeitet.

Wie das Vergleichsportal „Codecheck“ verriet, sind die Scharlachschildläuse beispielsweise in den m&m’s Crisp-Packungen bei Rewe, Aldi und Co. zu finden, aber auch in der Müllermilch Kirsch-Banane, den bunten Mentos-Kaubonbons, dem Ehrmann Joghurt der Sorte Obstgarten-Erdbeere oder den sauren Trolli-Glühwürmchen.

Insekten sind als Farbstoffe getarnt

Ebenfalls beliebt in der Lebensmittelindustrie ist die Gummilackschildlaus. Aus ihren harzartigen Ausscheidungen wird nämlich Schellack gewonnen, der als Überzug bei Süßigkeiten zum Einsatz kommt. In der Zutatenliste unter dem Stoff E 904 ist er beispielsweise in den Ferrero Schoko Bons zu finden, oder auch in den bunten Kakaolinsen von Milka.


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Bei den beiden „neuen“ Insekten müssen die Hersteller ebenfalls keinen gesonderten Hinweis auf dem Etikett anbringen. Allerdings müssen die Hausgrille oder der Getreideschimmelkäfer mindestens einmal in der Zutatenliste stehen – entweder auf deutsch oder der lateinischen Bezeichnung.

Kunden mit Allergie müssen aufpassen

Allergiker, die gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, sollten beim Verzehr auf insektenhaltige Lebensmittel lieber verzichten. Für alle anderen Kunden sind die Insekten allerdings gesundheitlich unbedenklich.