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Rente: Müssen Ruheständler Steuererklärungen abgeben? Das droht bei Versäumnis

Viele Rentner sind in Deutschland von Altersarmut bedroht. Der einzige Vorteil einer kleinen Rente ist, dass man keine Steuern zahlen muss. Ein Überblick.

Die Rente ist grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Das droht dir, wenn du keine Steuererklärung abgibst.
© IMAGO / Zoonar

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

Grundsätzlich hält sich der Irrglaube bei vielen, dass die Rente steuerfrei ist. Doch wie auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, sind Renten einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig.

Die gute Nachricht: Die meisten Rentner müssen keine Steuern zahlen und dementsprechend auch keine Steuererklärung abgeben. Mit der Steuerreform 2023 müssen sogar noch weniger Ruheständler Steuern zahlen. Doch das gilt nicht für alle Rentner.

Rente: Das gilt für Ruheständler

Ob Rentner überhaupt Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Rente und weiteren Einkommenswerten ab. Genauso wie für Arbeitnehmer gilt für Rentner ein Grundfreibetrag. Dieser beträgt für das Steuerjahr 2022 für Alleinstehende 10.347 Euro, für 2023 10.908 Euro. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr erneut angepasst. Bis zu dieser Summe sind alle Einkünfte steuerfrei.

Bei der Rente gibt es noch einen zusätzlichen Freibetrag – den Rentenfreibetrag. Grundsätzlich gilt, dass immer nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist. Wie die DRV mitteilt, steigt der steuerpflichtige Teil der Rente pro Jahr rum zwei Prozentpunkte. „Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent“. Wer 2040 oder später in Rente geht, müsse seine Rente grundsätzlich voll versteuern.

Wie die Renteneinkünfte besteuert werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts:

Jahr des
Rentenbeginns
Besteuerungs-
anteil (in %)
steuerfreier
Anteil (in %)
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
20238317
20248416
20258515
20401000
Quelle: Einkommenssteuergesetz §22

Der Rentenfreibetrag ist ein Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt ein Leben lang konstant. Außerdem wird er aus diesen Zahlen und der Höhe der Rente im Jahr nach der ersten Rentenzahlung vom Finanzamt ermittelt.

Rente: Das passiert, wenn du keine Erklärung abgibst

Sowohl der Grundfreibetrag als auch der zusätzliche, individuelle Freibetrag entscheiden darüber, ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Solltest du über dem Grundfreibetrag liegen, musst du eine abgeben. Auch das Finanzamt kann dich hierfür auffordern.

In diesem Fall musst du eine Steuererklärung zu einer bestimmten, festgesetzten Frist einreichen. Das kann auch rückwirkend für mehrere Jahre zutreffen. Grundsätzlich sollte man sich an die Aufforderung und die Frist halten.

Denn: Das Finanzamt kann eine Gebühr von mindestens 25 Euro pro Monat berechnen, den die Erklärung zu spät eingereicht wird. Geringere Gebühren fallen an, wenn du keine Steuern zahlen, aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben musst.

Knapp 6 Millionen Steuerpflichtige Rentner 2023

Es ist immer hilfreich, wenn du dir einen Überblick über das zu versteuernde Einkommen verschaffst. Denn es kann vorkommen, dass das Finanzamt erst verspätet die Rentenbezugsmitteilung auswertet. Erst zu diesem Zeitpunkt wirst du über deine Abgabepflicht informiert.

Es gibt mögliche Gründe, warum Rentner unbemerkt in die Abgabepflicht rutschen:

  • eine Rentenerhöhung, die den bisherigen individuellen Rentenfreibetrag (plus Grundfreibetrag) übersteigt,
  • ein Lebenspartner stirbt,
  • zusätzliche Renten aus privater Vorsorge

Wegen der Rentenerhöhung am 01. Juli 2023 kommen in diesem Jahr auch 87.000 Rentner neu hinzu. Insgesamt fallen so rund 5,9 Millionen Menschen in der Kategorie „Steuer­pflichtige mit Renten­einkünften“, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).


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Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Rentnern, sich bei Unklarheiten an das zuständige Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden.