Der Hauptverdächtige im Fall Maddie McCann, Christian B., könnte schon bald ein freier Mann sein. Am 17. September endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau in Praia da Luz, dem Ort, an dem Maddie McCann verschwand. Bisher konnten die Ermittler ihm im Zusammenhang mit dem Vermisstenfall keine Tat nachweisen.
Eine offene Geldstrafe von 1.446 Euro hätte seine Haft um 56 Tage verlängert. Doch eine anonyme Spenderin beglich die Summe, wodurch diese Ersatzfreiheitsstrafe entfällt.
Maddie McCann: Anonyme Zahlung sorgt für Aufsehen
Sein Anwalt Friedrich Fülscher bestätigte gegenüber RTL die Begleichung der Geldstrafe durch eine Unbekannte, die offenbar keine persönliche Beziehung zu Christian B. habe. „Es gibt durchaus vereinzelt tatsächlich auch Liebesbriefe von Frauen, die gerne mit ihm in Kontakt treten wollen“, erklärte Fülscher. Dennoch seien die meisten Zuschriften, die ihn erreichen, eher kritische Bemerkungen zu den Ermittlungsarbeiten als Sympathiebekundungen für seinen Mandanten.
Auch wenn Christian B. im Fall Maddie McCann weiterhin im Fokus der Ermittlungen steht, gibt es keine Anklage. Es gilt daher die Unschuldsvermutung. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig, da dies sein letzter bekannter Wohnsitz war.
Maddie McCann: Zukunftspläne des Verdächtigen
Nach seiner Haftentlassung wolle sich Christian B. Medienberichten zufolge möglicherweise in Schleswig-Holstein niederlassen. Sein Anwalt bestätigte, dass diese Region für den Verdächtigen eine Option sein könnte, da er sich dort in der Vergangenheit öfter aufhielt. „Ich weiß aus persönlichen Gesprächen nur, dass die Insel Sylt ihm gefallen hat“, sagte Fülscher. Ob B. tatsächlich dauerhaft dort wohnen möchte, blieb offen.
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Der Fall Maddie McCann beschäftigt die Ermittlungsbehörden seit fast zwei Jahrzehnten. Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen entführt und ermordet wurde. Doch ob der Fall jemals vollständig aufgeklärt wird, bleibt ungewiss. Fest steht nur, dass Christian B. bald sein Leben in Freiheit planen könnte, sofern keine neuen Beweise gegen ihn vorgelegt werden.
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