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Kreuzfahrt: Achtung! Wenn du eine Absage für deine Reise erhältst, solltest du sofort handeln

Schade, wenn eine Kreuzfahrt vom Veranstalter abgesagt wird. Doch noch trauriger wärst du, wenn du dir dieses Geld entgehen lässt.

Kreuzfahrt Aida
© IMAGO / APress

Fünf Dinge, die du noch nicht über Aida wusstest

Seit 1996 schippern die Aida-Kreuzfahrtschiffe über die Weltmeere. Wir haben fünf Fakten gesammelt, die du noch nicht über Aida wusstest.

Wenn deine Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt wird, ist das natürlich sehr ärgerlich. All die Pläne, das Packen und die Vorfreude – umsonst! Das dann auch noch den Kindern beibringen zu müssen, ist hart.

Doch nicht verzagen, die nächste Kreuzfahrt kommt bestimmt. Allerdings solltest du dir vorher erst mal über etwas anderes Gedanken machen, und zwar schnell. Sonst geht dir nachher noch bares Geld durch die Lappen.

Kreuzfahrt: Im Fall einer Absage – DARAUF hast du Anspruch

In jüngster Vergangenheit ist es schon öfter vorgekommen, dass zum Beispiel Aida einige Fahrten absagen musste. Nun wird im Herbst die „Aida Aura“ die Flotte verlassen. Infolge werden zahlreiche Reisen nicht mehr stattfinden können. Die Passagiere bekommen natürlich ihr Reisekosten erstattet. Doch das muss nicht alles sein.

Wenn eine Reederei aus wirtschaftlichen Gründen Reisen storniert, hast du je nach dem auch Anspruch auf eine Entschädigung wie die Anwälte von Dr. Hoffmann & Partner zu Denken geben. Dabei geht es um die „entgangene Urlaubsfreude“, so „Anwalt.de“.

Unglaublich, wie viel Geld du noch bekommen kannst

Bei dem Schadensersatzanspruch geht es um einen „Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher“. Denn der Veranstalter soll nicht einfach schalten und walten können und Reisepläne ändern, ohne dass der Reisende entsprechend für die Unannehmlichkeiten, die ihm dadurch entstehen, entschädigt wird.


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Anwälte raten deshalb dazu, den Anspruch in jedem Fall prüfen zu lassen. Denn das könnte sich für die Reisenden durchaus lohnen. Es ginge dabei um zusätzliche 30 bis 100 Prozent der Reisekosten. Grundsätzlich muss die Erstattung der Reisekosten innerhalb von 14 Tagen erfolgen, so „Anwalt.de“. Auch bei der Kenntlichmachung deines Schadensersatzanspruches solltest du dich ranhalten, bevor er verfällt.