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Führerschein umtauschen: Jetzt musst du schnell sein! Zig Lappen verlieren 2022 ihre Gültigkeit

Führerschein umtauschen: Jetzt musst du schnell sein! Zig Lappen verlieren 2022 ihre Gültigkeit

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Führerschein umtauschen: Jetzt musst du schnell sein! Zig Lappen verlieren 2022 ihre Gültigkeit

Führerschein umtauschen: Jetzt musst du schnell sein! Zig Lappen verlieren 2022 ihre Gültigkeit

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Vieles ändert sich mit dem neuen Jahr. Auch Autofahrer müssen dann aufpassen, denn wenn sie ihren Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen, droht ihnen ein Verwarngeld.

Einige müssen sogar besonders schnell beim Umtauschen sein: Schon direkt im neuen Jahr werden etliche Führerscheine für ungültig erklärt.

43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden!

2022 ist das Jahr der neuen Führerscheine. Etwas 15 Millionen Papier- und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen mit fälschungssicheren Exemplaren ausgetauscht werden. Doch so schnell geht das nicht. Der Prozess findet nämlich gestaffelt nach dem Datum der Ausstellung oder nach dem Geburtsjahr der Inhaber des Führerscheins statt. Spätestens bis 2033 soll das Projekt abgeschlossen sein.

Wieso diese aufwendige Umtauschaktion? Der Plan dahinter ist, dass innerhalb der EU die Lappen nicht nur fälschungssicher werden, sondern auch alle gleich aussehen sollen. Die ausgestellten Führerscheine werden dann auch in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

In Deutschland läuft der Umtausch nach festgelegten Regeln ab. Grundsätzlich muss jeder, der seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen hat, diesen gegen ein neues Modell eintauschen. Einige Autofahrer müssen allerdings bereits bis zum 19. Januar 2022 bei ihrer Führerscheinstelle vorbeischauen.

Führerschein umtauschen: SIE müssen sich besonders beeilen

Alle, die ihren Schein erst nach dem 19. Januar 2013 erhalten haben, müssen nichts unternehmen. Für die anderen gelten unterschiedliche Fristen. Es wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und die ab dem 1. Januar 1999. Für die erste Gruppe zählt dann weiter das Geburtsjahr des Inhabers.

Fristen Gruppe 1:

  • Vor 1953: bis zum 19.01.2022
  • 1953-1958: bis zum 19.01.2022
  • 1959-1964: bis zum 19.01.2023
  • 1965-1970: bis zum 19.01.2024
  • 1971 oder später: bis zum 19.01.2025

Bei der zweiten Gruppe geht es dann nur nach dem Ausstellungsjahr des Scheins.

Fristen Gruppe 2:

  • 1999-2001: bis zum 19.01.2026
  • 2002-2004: bis zum 19.01.2027
  • 2005-2007: bis zum 19.01.2028
  • 2008: bis zum 19.01.2029
  • 2009: bis zum 19.01.2030
  • 2010: bis zum 19.01.2031
  • 2011: bis zum 19.01.2032
  • 2012-18.01.2013: bis zum 19.01.2033

Das heißt, dass als nächstes schon diejenigen Autofahrer dran sind, die ihren Führerschein bis Ende 1998 bekommen haben und zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müssen schon bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein umtauschen. Coronabedingt könnte es jedoch schwierig werden, innerhalb der kurzen Zeit noch einen Termin zu bekommen.

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Doch keine Sorge: Solltest du es nicht bis zum 19. Januar 2022 schaffen, dann geht es auch noch später. Bis zum 19. Juli musst du keine Geldbuße zahlen. Danach werden jedoch zehn Euro fällig. Das ist jedoch nur ein Verwarngeld, keine Strafe.

Führerschein umtauschen: SO geht es!

Du weißt, bis wann du deinen Schein umtauschen musst? Dann solltest du dir vielleicht überlegen, schon früher einen Termin bei deiner Führerscheinstelle auszumachen. Zu dem Termin musst du ein aktuelles biometrisches Passfoto, deinen Personalausweis oder Reisepass und deinen momentanen Führerschein mitbringen.

Wer einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein hat, kann diesen ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erneuern lassen, wie der „ADAC“ erklärt. Der neue Schein ist dann 15 Jahre gültig und muss dann wieder umgetauscht werden. Der Umtausch kostet 25 Euro. Wenn du deinen alten Führerschein als Andenken behalten willst, dann ist das kein Problem. Der Alte wird dann entwertet, dann kannst du ihn wieder mitnehmen.

Wer nicht in Deutschland, sondern in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR wohnt, der muss sich an die Behörde seines ausländischen Wohnsitzes wenden. Wer in einem Drittstaat lebt, kann beim Verkehrsministerium nachfragen, ob und wie er seinen Führerschein umtauschen kann oder muss. (mbo)