Autofahrer und Motorradfahrer müssen sich mit zahlreichen Regeln auseinandersetzen, denn sonst wird es teuer. Doch nicht nur im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten, sondern auch was den Führerschein an sich angeht.
Bereits in der Vergangenheit sind zahlreiche veraltete Fahrausweise abgelaufen, sodass Betroffene neue beantragen mussten. Ein solches Szenario trifft jetzt auch all diejenigen, die einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzen. Für sie bleibt nur noch wenig Zeit, bis die Frist verstreicht, wie „nordkurier.de“ berichtet.
Führerschein-Hammer: Dieses Datum gilt
Wer noch einen EU-Kartenführerschein aus diesen Jahren besitzt, sollte den Umtausch nicht aufschieben. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Durch rechtzeitiges Handeln können längere Bearbeitungs- oder Wartezeiten vermieden werden.
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Nach Angaben des ADAC hat die Umtauschaktion das Ziel, Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Zudem sollen sämtliche Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Doch wie funktioniert ein Umtausch eigentlich?
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So funktioniert der Umtausch
Der Umtausch deines Pkw- oder Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder medizinische Untersuchung. Du stellst einfach bei deiner Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch.
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Dafür brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und deinen bisherigen Führerschein. Die Gebühr für den Umtausch liegt bei etwa 25 Euro. Zusätzlich dazu musst du die jeweiligen Kosten für dein Passfoto übernehmen. Diese Kosten können variieren.
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