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DHL: Neue Regeln für Empfänger! DAS müssen Kunden ab Oktober unbedingt beachten

DHL: Neue Regeln für Empfänger! DAS müssen Kunden ab Oktober unbedingt beachten

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© IMAGO / Dean Pictures

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Erst im Juli hat DHL die Preise für das Versenden von Paketen zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht, da kündigt das Unternehmen bereits die nächste Änderung an.

Im Oktober passt DHL die Allgemeine Geschäftsbedingungen an und führt einige neue Regeln für Kunden ein. Darunter ist auch eine, die den Kunden höhere Kosten beschwert.

DHL ändert die Regeln zum 1. Oktober – DAS kostet

Einige Kunden haben bereits eine E-Mail von dem Postunternehmen erhalten, worin über die aktualisierten AGBs informiert wird. Die beinhalten unter neue Optionen für den Versand und Empfang von Paketen und Warensendungen.

Eine Neuerung betrifft den Service GoGreen, über den Pakete und Sendungen klimaneutral verschickt werden können. Ab Oktober können Privatkunden den kostenpflichtigen Service GoGreen Plus gegen eine jährliche Gebühr nutzen. Neu daran ist, dass auch Empfänger diese Option buchen können und nicht wie bisher nur Absender.

„Dank zusätzlicher Reduktionsmaßnahmen im DHL Logistik-Netzwerk werden Treibhausgasemissionen dann vermieden“, schreibt das Unternehmen in der Mail. Auch wolle man mehr in Klimaschutzmaßnahmen wie Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen investieren.

DHL: Regeländerungen zum Thema Ablageort und Annahmeverweigerung

Auch gibt es neue Regelungen zum Empfang, wenn Kunden nicht zu Hause sind. „Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Ablageort von öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. Straßen, öffentlichen Wegen) nicht einsehbar, wettergeschützt und für den Zusteller frei zugänglich ist“, bittet DHL. Auch müssen die Zusteller über die Sendung an den Ablageort eine Benachrichtigung an den Empfänger schicken, entweder elektronisch oder per Karte im Briefkasten. Diese Entscheidung wurde nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen getroffen.

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Ob es bei nicht Einhaltung dieser Regel zu einer Verweigerung der Zustellung kommt, wird in der E-Mail nicht beantwortet. Apropos Verweigerung: Mit der neuen „Digitalen Annahmeverweigerung“ kannst du Sendung schon vor der Annahme verweigern. Sobald das Paket im Sendungsverfolgungssystem sichtbar ist, können Kunden es stornieren. Mehr zu den neuen Geschäftsbedingungen erfährst du auf der Webseite von DHL. (mbo)