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Deutsche Post: Briefmarken abgelaufen? Diese Regelung ist ungültig

Ein Gericht hat entschieden: Eine Regelung der Deutschen Post ist ungültig. Für den Verbraucher ist das ein Vorteil.

Deutsche Post
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Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Niederlage vor Gericht für die Deutsche Post. Das Landgericht Köln erklärte eine Reglung des Post-Riesen für ungültig, die Kunden sind damit klar im Vorteil.

Mobile Briefmarken der Deutschen Post dürfen nicht wie bisher schon nach 14 Tagen ablaufen. Sie müssen drei Jahre gültig sein.

Deutsche Post: Gericht fällt Entscheidung!

Seit Dezember 2020 können Kunden der Deutschen Post über die Smartphone-App mobile Briefmarken kaufen. Kunden erhalten einen achtstelligen Porto-Code, mit dem sie einen Brief oder eine Postkarte beschriften. Diese können die klassischen Briefmarken ersetzen, waren bislang allerdings nur für kurze Zeit gültig. Schon nach 14 Tagen ist die mobile Briefmarke bislang abgelaufen.

„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“

Diese Regelung wurde jetzt aber vom Landgericht Köln für ungültig erklärt. Durch die kurze Gültigkeitsdauer werden Verbraucher demnach unangemessen benachteiligt. „Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab“, heißt es bei der vzbv.

Deutsche Post legt Berufung ein

Die Deutsche Post begründete die kurze Gültigkeit mit der begrenzten Anzahl an Zeichen und der Vermeidung von Missbrauch. Der zuständige Richter sah dies aber anders und entschied: Die mobilen Briefmarken müssen mindestens drei Jahre gültig sein.


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Die Post hat gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt. „Wir haben hier eine andere Rechtsauffassung und sind daher in Berufung gegangen“, sagte ein Firmensprecher.